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Verfahren : 2017/2177(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0299/2018

Eingereichte Texte :

A8-0299/2018

Aussprachen :

PV 23/10/2018 - 20
CRE 23/10/2018 - 20

Abstimmungen :

PV 24/10/2018 - 11.7
CRE 24/10/2018 - 11.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0406

Angenommene Texte
PDF 152kWORD 48k
Mittwoch, 24. Oktober 2018 - Straßburg
Entlastung 2016: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
P8_TA(2018)0406A8-0299/2018
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016 (2017/2177(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung(2) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der dem Büro für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8-0087/2018),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18. April 2018(3) über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2016 sowie auf die Antwort des Exekutivdirektors des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen,

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission und dem Verwaltungsrat des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen ergriffenen Maßnahmen nach dem Beschluss des Parlaments vom 18. April 2018 über den Aufschub der Entlastung, was den Rücktritt von José Carreira vom Amt des Exekutivdirektors des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen am 6. Juni 2018 zur Folge hatte,

–  unter Hinweis auf die Anhörung vom 3. September 2018 und auf die vorgestellten Abhilfemaßnahmen, die der neue Exekutivdirektor ad interim des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen seit seiner Ernennung im Juni 2018 bereits ergriffen hat,

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(4), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen(5), insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0299/2018),

1.  verweigert dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros für das Haushaltsjahr 2016;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 79.
(2) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 79.
(3) ABl. L 248 vom 3.10.2018, S. 195.
(4) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(5) ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016 sind (2017/2177(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0299/2018),

A.  in der Erwägung, dass alle dezentralen Agenturen der EU bezüglich der ihnen als Einrichtungen der Union anvertrauten Mittel transparent handeln und gegenüber den EU-Bürgern uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollten;

B.  in der Erwägung, dass die Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in der Haushaltsordnung und in der Rahmenfinanzregelung festgelegt ist;

1.  betont, wie wichtig es ist, bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union verantwortungsbewusst, nachvollziehbar und transparent sowie in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Vorschriften und Regelungen zu handeln;

2.  weist erneut auf die Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Haushaltsordnung und seiner Geschäftsordnung hin;

3.  begrüßt, dass der ursprüngliche Beschluss vom 18. April 2018 über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zu den entschiedenen Abhilfemaßnahmen führte, die von der Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission, dem Verwaltungsrat des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (im Folgenden „Büro“) und dem neuen Exekutivdirektor ad interim des Büros ergriffen wurden;

4.  stellt fest, dass mit den bisherigen Abhilfemaßnahmen abgesehen vom Abschluss der Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen die vorherige Leitung des Büros die Vorbehalte des Parlaments in seinem Beschluss vom 18. April 2018 über den Aufschub der Entlastung teilweise ausgeräumt wurden;

Die laufende Untersuchung des OLAF

5.  weist darauf hin, dass derzeit eine Untersuchung des OLAF gegen mehrere ehemalige und derzeitige Mitglieder des Büros, die Posten in der mittleren oder höheren Führungsebene innehaben, durchgeführt wird;

6.  nimmt anerkennend den Beschluss des Verwaltungsrats vom 6. Juni 2018 zur Kenntnis, den Exekutivdirektor mit sofortiger Wirkung von seinen Pflichten zu entbinden; begrüßt die Ernennung eines Exekutivdirektors ad interim, der nicht Gegenstand der Untersuchung des OLAF ist; bedauert jedoch, dass der Verwaltungsrat diese Maßnahme nicht viel früher aus eigener Initiative ergriffen hat, wodurch die Verzögerung des Entlastungsverfahrens verhindert worden wäre;

7.  begrüßt von dem Exekutivdirektor ad interim bereits ergriffenen Maßnahmen, um die Verwaltungsstruktur des Büros zu verbessern, die Transparenz wiederherzustellen und das Vertrauen aufzubauen; betont, wie wichtig es ist, den zuvor festgestellten Mängeln in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge entgegenzuwirken; fordert das Büro auf, einen umfassenden und ausführlichen Fahrplan zu erstellen, in dem das weitere Vorgehen dargelegt wird; fordert in diesem Zusammenhang das Büro außerdem auf, in den Fahrplan einen konkreten Plan zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Verwaltung aufzunehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine kompetente und effiziente Verwaltung angesichts der Herausforderungen, vor denen das Büro im Allgemeinen steht, von zentraler Bedeutung ist, und vor allem sicherzustellen, dass die Einstellung und Ausbildung der für 2018 und 2019 vorgesehenen zahlreichen neuen Mitarbeiter in einer solchen Art und Weise erfolgt, dass dem Büro motiviertes und hochqualifiziertes Personal zur Verfügung steht und dass es eine geringe Personalfluktuation geben wird und das Wissen sowie die Erfahrung des Personals erhalten bleiben;

8.  fordert das OLAF auf, die Entlastungsbehörde unmittelbar nach Abschluss der Untersuchung über deren Ausgang zu unterrichten;

9.  fordert den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments auf, die Ergebnisse aus dem Bericht des OLAF in den Entlastungsbericht des Büros für 2017 aufzunehmen und dabei sicherzustellen, dass mögliche neue Empfehlungen an das Büro in vollem Umfang umgesetzt werden;

Grundlage für den eingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge

10.  weist auf die Feststellungen wesentlichen Ausmaßes hin, zu denen der Rechnungshof in Bezug auf zwei von fünf im Jahr 2016 durchgeführten großen Vergabeverfahren gelangt ist, für die während dieses Jahres Zahlungen anfielen, was zeigt, dass das Büro bei seinen Vergabeverfahren nicht strikt genug vorgeht;

11.  erwartet, dass alle möglichen Maßnahmen zur Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen ab dem Haushaltsjahr 2016 ergriffen werden: 920 561 EUR (Vergabeverfahren für die Erbringung von Reisedienstleistungen) und 592 273 EUR (Rahmenvertrag über Aushilfsleistungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationskrise);

12.  ist nach wie vor besorgt über die Entwicklung der Ausgaben für die Reisekostenerstattung; stellt fest, dass sich die Erstattung im Jahr 2014 auf 997 506 EUR, im Jahr 2015 auf 987 515 EUR und im Jahr 2016 auf 1 012 147 EUR belief; weist darauf hin, dass Teilnehmer der Kategorie A bestimmte Aufgaben während den Sitzungen erfüllen müssen; stellt fest, dass die Erstattungen, die die Teilnehmer der Kategorie A erhielten, zurückgegangen sind, und zwar von 69 % im Jahr 2014 auf 52 % im Jahr 2015 und auf 37 % im Jahr 2016; ist besorgt über die offensichtliche Diskrepanz zwischen einer gestiegenen Arbeitsbelastung des Büros und der geringeren Anzahl an Teilnehmern der Kategorie A; betont, dass die erhöhte Anzahl der Reisekostenerstattungen und der Rückgang der Anzahl der Teilnehmer der Kategorie A auf ein willkürliches Erstattungssystem hindeuten könnten;

13.  weist erneut darauf hin, dass das Arbeitsprogramm des Büros seine operativen Unterstützungstätigkeiten an „Hotspots“ in einigen Mitgliedstaaten umfasst; hebt hervor, wie wichtig diese Tätigkeiten sind; betont die weitreichenden Folgen für die gesamte Union, wenn die Aufgaben nicht ordnungsgemäß geplant, übertragen und erfüllt werden; fordert das Personal des Büros nachdrücklich auf, seine Verantwortung in Bezug auf die Verwaltungsangelegenheiten und die Arbeit vor Ort angemessen wahrzunehmen;

14.  bedauert den Imageschaden des Büros infolge der Mängel bei den vorstehend genannten Ausschreibungsverfahren; bekräftigt, dass eine wirksame Kontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn diese Verfahren in vollem Umfang transparent sind;

15.  begrüßt die Aktionspläne, die das Büro zur Behebung der vom Rechnungshof ermittelten Probleme aufgestellt hat, und zwar:

   das Vergabeverfahren für die Erbringung von Reisedienstleistungen (Reisebüro FCM) wurde durch ein offenes Vergabeverfahren ersetzt, das abgeschlossen wurde und zum Abschluss eines neuen Vertrags führte;
   der Rahmenvertrag für die Erbringung von Zeitarbeitsdiensten in Griechenland (Randstad) wurde durch ein offenes Vergabeverfahren ersetzt, das abgeschlossen wurde und zum Abschluss eines neuen Vertrags führte;

16.  begrüßt die vom Büro ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Vergabeverfahren, insbesondere die Hinzunahme von leitenden Mitarbeitern und zusätzlichem unterstützenden Personal im Bereich Beschaffungswesen;

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o   o

17.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018(1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. L 248 vom 3.10.2018, S. 393.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen