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Verfahren : 2018/2230(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0357/2018

Eingereichte Texte :

A8-0357/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/11/2018 - 4.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0440

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 45k
Dienstag, 13. November 2018 - Straßburg
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Lettland
P8_TA(2018)0440A8-0357/2018
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2018 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Lettland (COM(2018)0658 – C8-0416/2018 – 2018/2230(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0658 – C8‑0416/2018),

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2), insbesondere auf Artikel 10,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3), insbesondere auf Nummer 11,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0357/2018),

1.  begrüßt den Beschluss als Zeichen der Solidarität der Union mit ihren Bürgern und den Regionen, die von Naturkatastrophen betroffen sind;

2.  betont, dass für die 2017 in der Union von Naturkatastrophen betroffenen Regionen umgehend finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) bereitgestellt werden muss;

3.  befürwortet, dass die Mitgliedstaaten die Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Wiederaufbau der betroffenen Regionen verwenden; ersucht die Kommission, die von den Mitgliedstaaten zu diesem Zweck geforderte Umwidmung der Mittel im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarungen zu unterstützen und rasch zu billigen;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Finanzbeitrag aus den Fonds transparent zu verwenden und dabei sicherzustellen, dass er in den betroffenen Regionen gerecht verteilt wird;

5.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Lettland

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2018/1859.)

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen