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Verfahren : 2016/0377(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0039/2018

Eingereichte Texte :

A8-0039/2018

Aussprachen :

PV 25/03/2019 - 16
CRE 25/03/2019 - 16

Abstimmungen :

PV 26/03/2019 - 7.9

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0229

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 48k
Dienstag, 26. März 2019 - Straßburg
Risikovorsorge im Elektrizitätssektor ***I
P8_TA(2019)0229A8-0039/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG (COM(2016)0862 – C8-0493/2016 – 2016/0377(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0862),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 194 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0493/2016),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 31. Mai 2017(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 13. Juli 2017(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 und 39 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0039/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend verändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu verändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 91.
(2) ABl. C 342 vom 12.10.2017, S. 79.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 26. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG
P8_TC1-COD(2016)0377

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/941.)

Letzte Aktualisierung: 20. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen