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Verfahren : 2019/2021(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0005/2019

Eingereichte Texte :

A9-0005/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/09/2019 - 9.1

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0011

Angenommene Texte
PDF 124kWORD 49k
Mittwoch, 18. September 2019 - Straßburg
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019: Haushaltsüberschuss 2018
P9_TA(2019)0011A9-0005/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. September 2019 über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019: Einstellung des Haushaltsüberschusses 2018 (11730/2019 – C9-0115/2019 – 2019/2021(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(1), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3 und Artikel 44,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019(2), der am 12. Dezember 2018 endgültig erlassen wurde,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(5),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019, der von der Kommission am 15. April 2019 angenommen wurde (COM(2019)0300),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019, der vom Rat am 3. September 2019 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (11730/2019 – C9-0115/2019),

–  gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0005/2019),

A.  in der Erwägung, dass das Ziel des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019 darin besteht, den Überschuss des Haushaltsjahres 2018, der sich auf 1 802 Mio. EUR beläuft, in den Haushaltsplan 2019 einzustellen;

B.  in der Erwägung, dass sich dieser Überschuss im Wesentlichen aus überschüssigen Einnahmen in Höhe von 1 274,6 Mio. EUR und einer Ausgabenunterschreitung um 527,8 Mio. EUR zusammensetzt;

C.  in der Erwägung, dass auf der Einnahmenseite die größte Differenz (1 312,6 Mio. EUR) bei den Verzugszinsen und Geldbußen zu verzeichnen ist und sich das Haushaltsergebnis aus Geldbußen für Wettbewerbsverstöße und Verzugszinsen, sonstigen Strafen sowie Zinsen im Zusammenhang mit Geldbußen und anderen Strafen zusammensetzt;

D.  in der Erwägung, dass sich auf der Ausgabenseite bei der Kommission die Nichtausschöpfung von Mitteln für Zahlungen für das Jahr 2018 auf 322,2 Mio. EUR (davon 120 Mio. aus der Soforthilfereserve) und von Übertragungen aus dem Jahr 2017 auf 68 Mio. EUR belief und sich bei den anderen Organen die Nichtausschöpfung von Mitteln für das Jahr 2018 auf 75,9 Mio. EUR und von Übertragungen aus dem Jahr 2017 auf 61,6 Mio. EUR belief;

1.  nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019, der nur die Einstellung des Überschusses des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 1 803 Mio. EUR in den Haushaltsplan gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung zum Gegenstand hat, sowie von dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;

2.  stellt fest, dass sich die Geldbußen für Wettbewerbsverstöße im Jahr 2018 den Angaben der Kommission zufolge auf 1 149 Mio. EUR beliefen; bringt erneut seine Auffassung zum Ausdruck, dass es im Rahmen des EU-Haushalts möglich sein sollte, neben den Überschüssen, die durch die Nichtausschöpfung von Mitteln entstehen, auch Einnahmen, die über Geldbußen oder Verzugszinsen generiert werden, wiederzuverwenden, ohne dass die BNE-Beiträge entsprechend gesenkt werden; bekräftigt, dass das Parlament eine Aufstockung der vorgeschlagenen Unionsreserve im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen um einen Betrag, der den Einnahmen aus Geldbußen und anderen Strafen entspricht, befürwortet;

3.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2019;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2019 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(2) ABl. L 67 vom 7.3.2019.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen