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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - November 2023
EPUB 158kPDF 741k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI  :  ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XX.   Petitionsausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   Petitionen,

2.   die Organisation von öffentlichen Anhörungen zu Bürgerinitiativen gemäß Artikel 222 der Geschäftsordnung,

3.   die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen