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Meilensteine 1994 - 1999

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Kampf gegen den Betrug: das EP an vorderster Front

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Der Kampf gegen Betrügereien zum Schaden des EU-Haushaltes stand für das scheidende Parlament im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Hierbei konzentrierte sich die, konkret vom Ausschuß für Haushaltskontrolle durchgeführte Arbeit auf zwei Schwerpunkte: Einerseits ging es darum, Mittel und Wege auszuloten, damit die Union, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, ihre finanziellen Interessen vor immer raffinierteren Angriffen einer international organisierten Kriminalität im Bereich des einheitlichen Binnenmarktes wirksam verteidigen kann. Andererseits ging es darum, die demokratische Kontrolle zu vertiefen und auf der Grundlage der Prüfungen des Rechnungshofes die Durchführung des Gemeinschaftshaushalts durch die Europäische Kommission zu bewerten und letzterer hierfür die Entlastung zu erteilen oder auch nicht.

Das EP hat einen Ausschuß zur Untersuchung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens eingesetzt. Dieser Tätigkeitsbereich wurde vor allem nach Einführung des Binnenmarkts eine bevorzugte Zielscheibe der international organisierten Kriminalität. Durch betrügerische Machenschaften mußte die EU insbesondere im Warenverkehr mit hochbesteuerten Erzeugnissen wie Zigaretten, Alkohol und bei durch die Gemeinsame Agrarpolitik finanzierten Produkten beträchtliche Einnahmeeinbußen hinnehmen. Der Untersuchungsausschuß hob in seinen, vom EP im Frühjahr 1997 angenommenen Empfehlungen die Notwendigkeit hervor, ein effizientes System im Versandverfahren einzuführen, das sich auf strenge Kontrollen und eine verstärkte Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden gründet. Wesentliches Mittel hierzu sollte die durchgehende Informatisierung des Systems sein.

Ein gemeinsamer Rechtsraum zum besseren Schutz der öffentlichen Steuergelder

Die EU und die Mitgliedstaaten haben ein gemeinsames Interesse am wirksamen Schutz der Gemeinschaftsfinanzen, denn die Quellen, die den Gemeinschaftshaushalt speisen, sind letztlich nichts anderes als die Groschen des Steuerzahlers. Dennoch gibt es eine Reihe von Hemmnissen, die die Wirksamkeit des Kampfes gegen Betrügereien und Korruption oft beeinträchtigen: die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsordnungen (unterschiedliche Straftatbestände, Zuständigkeiten und Strafmaßnahmen), die von den Mitgliedstaaten eifersüchtig gehüteten Souveränitätsvorbehalte im Strafrecht (Prozeßordnung und Zuständigkeit für die Handhabung der Rechtspflege) sowie materielle und rechtliche Hemmnisse für die gegenseitige Rechtshilfe. Also, was tun? Das EP hielt zusammen mit Abgeordneten der nationalen Parlamente zwei interparlamentarische Konferenzen ab; es wollte damit zu einer Stärkung der Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft und der nationalen Behörden beitragen und die hierzu notwendigen rechtlichen Instrumente definieren.

Auf diesen Konferenzen - eine erste fand im Frühjahr 1996 statt, der 1997 eine öffentliche Anhörung folgte, um auch dem "Appell der Genfer Richter" nachzukommen, in welchem eine verstärkte Zusammenarbeit der Justiz der Mitgliedstaaten bei der wirksamen Bekämpfung von Korruption und internationaler Kriminalität gefordert wurde; eine zweite folgte im November 1998 - haben die Parlamentarier den Rahmen für eine wirksame Bekämpfung der Betrügereien zum Nachteil der EU- Finanzen abgesteckt. Es handelt sich zunächst um die Forderung des EP, die Verabschiedung von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung als Gemeinschaftszuständigkeit anzuerkennen; damit würden diese dem Mitentscheidungsverfahren von EP und Rat unterliegen. Dem Parlament wurde mit der Formulierung des neuen Artikels 280 im Vertrag von Amsterdam Genüge getan.

Da es kein gemeinschaftliches Strafrecht gibt, setzten sich die Parlamentarier dafür ein, langfristig ein "Corpus Juris" einzuführen, d.h. ein Regelwerk mit gemeinsamen strafrechtlichen Grundsätzen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU. Dieses, auf Initiative des EP von unabhängigen Fachleuten ausgearbeitete "Corpus Juris" sieht die Einrichtung eines "Öffentlichen Europäischen Ministeriums" vor, d.h. einer unabhängigen Behörde, die in der Lage sein soll, auf dem Territorium aller Mitgliedstaaten tätig zu werden, ohne die nationalen Zuständigkeiten zu verdrängen. Dies wäre ein entscheidender Schritt zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraumes, mit dem sich Betrügereien und Korruption zum Nachteil der EU-Finanzen gerechter, einfacher und wirksamer bekämpfen ließen. Doch sind zunächst die Widerstände der Mitgliedstaaten zu überwinden.

Leistungsfähigere Strukturen im Kampf gegen Betrügereien

Die 1987 durch die beharrlichen Forderungen des Parlaments geschaffene Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Betrügereien (UCLAF) hatte lange Zeit hindurch die Aufgabe, diesen Kampf zu koordinieren. Mit den seither, dank des EP, erweiterten Befugnissen und seiner besseren Personalausstattung, heute 130 Beamte, hat sie nunmehr die Aufgabe, die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Sie führt an Ort und Stelle Untersuchungen durch - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten oder auch, wenn nötig, in eigener Regie, um derartige Kontrollen vorzubereiten und die korrekte Verwendung der Gemeinschaftsmittel sicherzustellen. Darüber hinaus sammelt sie Informationen. Der Rechnungshof hat jedoch in seinem Bericht aus dem Jahre 1998 die Schwächen im internen Aufbau der UCLAF bloßgelegt und zu verstehen gegeben, daß die im Kampf gegen Betrügereien erzielten Erfolge doch eher begrenzter Natur seien. In demselben Bericht wurde darüber hinaus ein weiterer Schwachpunkt aufgezeigt: Die UCLAF ist nicht ermächtigt, Untersuchungen in den anderen europäischen Institutionen durchzuführen. Und dies zu einer Zeit, in der sich Fälle von Unregelmäßigkeiten, ja Betrug, bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel durch Kommissionsdienststellen als Tatsachen erwiesen haben.

Das Parlament hat in seinem Bestreben, im Kampf gegen die Betrügereien ein Maximum an Effizienz zu gewährleisten, parallel zur Ausübung seiner Kontrollbefugnisse bei der Ausführung des Haushaltsplans im Oktober 1998 die Umwandlung der UCLAF in ein Amt zur Bekämpfung von Betrügereien (OLAF) verlangt. Dieses muß von den Gemeinschaftsinstitutionen unabhängig sein, im Vergleich zur UCLAF mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden und auch über all jene Instrumente verfügen, die der Kommission bei der Bekämpfung von Betrügereien und Korruption zu Gebote stehen. Es muß in der Lage sein, Untersuchungen in den Verwaltungen aller Gemeinschaftsinstitutionen vorzunehmen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist dann den zuständigen Justizbehörden zuzuleiten. OLAF stünde unter Leitung eines Direktoriums von Persönlichkeiten und wäre von einem unabhängigen Kontrollorgan zu überwachen. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Sie hat im Dezember letzten Jahres einen Entwurf unterbreitet, der die Errichtung eines kommissionsexternen Amtes für Überprüfungen vorsieht.

Parlament, Rat und Kommission verhandeln zur Zeit über die rasche Errichtung von OLAF mit der vom EP geforderten Aufgabenstellung.

Weitere Auskünfte: Georgios GHIATIS (Tel. 0032-2-284 2216 oder e-mail gghiatis @europarl.eu.int)

 

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