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Europawahlen 1999 Meilensteine 1994 - 1999 |
| Kampf gegen den Betrug: das EP an vorderster Front
Der Kampf gegen Betrügereien zum Schaden des EU-Haushaltes
stand für das scheidende Parlament im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Hierbei
konzentrierte sich die, konkret vom Ausschuß für Haushaltskontrolle durchgeführte
Arbeit auf zwei Schwerpunkte: Einerseits ging es darum, Mittel und Wege auszuloten, damit
die Union, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, ihre finanziellen Interessen
vor immer raffinierteren Angriffen einer international organisierten Kriminalität im
Bereich des einheitlichen Binnenmarktes wirksam verteidigen kann. Andererseits ging es
darum, die demokratische Kontrolle zu vertiefen und auf der Grundlage der Prüfungen des
Rechnungshofes die Durchführung des Gemeinschaftshaushalts durch die Europäische
Kommission zu bewerten und letzterer hierfür die Entlastung zu erteilen oder auch nicht. Das EP hat einen Ausschuß zur Untersuchung des
gemeinschaftlichen Versandverfahrens eingesetzt. Dieser Tätigkeitsbereich wurde vor allem
nach Einführung des Binnenmarkts eine bevorzugte Zielscheibe der international
organisierten Kriminalität. Durch betrügerische Machenschaften mußte die EU
insbesondere im Warenverkehr mit hochbesteuerten Erzeugnissen wie Zigaretten, Alkohol und
bei durch die Gemeinsame Agrarpolitik finanzierten Produkten beträchtliche
Einnahmeeinbußen hinnehmen. Der Untersuchungsausschuß hob in seinen, vom EP im Frühjahr
1997 angenommenen Empfehlungen die Notwendigkeit hervor, ein effizientes System im
Versandverfahren einzuführen, das sich auf strenge Kontrollen und eine verstärkte
Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden gründet. Wesentliches Mittel hierzu
sollte die durchgehende Informatisierung des Systems sein. Ein gemeinsamer Rechtsraum zum besseren Schutz der
öffentlichen Steuergelder Die EU und die Mitgliedstaaten haben ein gemeinsames
Interesse am wirksamen Schutz der Gemeinschaftsfinanzen, denn die Quellen, die den
Gemeinschaftshaushalt speisen, sind letztlich nichts anderes als die Groschen des
Steuerzahlers. Dennoch gibt es eine Reihe von Hemmnissen, die die Wirksamkeit des Kampfes
gegen Betrügereien und Korruption oft beeinträchtigen: die Unterschiede zwischen den
einzelstaatlichen Rechtsordnungen (unterschiedliche Straftatbestände, Zuständigkeiten
und Strafmaßnahmen), die von den Mitgliedstaaten eifersüchtig gehüteten
Souveränitätsvorbehalte im Strafrecht (Prozeßordnung und Zuständigkeit für die
Handhabung der Rechtspflege) sowie materielle und rechtliche Hemmnisse für die
gegenseitige Rechtshilfe. Also, was tun? Das EP hielt zusammen mit Abgeordneten der
nationalen Parlamente zwei interparlamentarische Konferenzen ab; es wollte damit zu einer
Stärkung der Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft und der nationalen Behörden
beitragen und die hierzu notwendigen rechtlichen Instrumente definieren. Auf diesen Konferenzen - eine erste fand im Frühjahr 1996
statt, der 1997 eine öffentliche Anhörung folgte, um auch dem "Appell der Genfer
Richter" nachzukommen, in welchem eine verstärkte Zusammenarbeit der Justiz der
Mitgliedstaaten bei der wirksamen Bekämpfung von Korruption und internationaler
Kriminalität gefordert wurde; eine zweite folgte im November 1998 - haben die
Parlamentarier den Rahmen für eine wirksame Bekämpfung der Betrügereien zum Nachteil
der EU- Finanzen abgesteckt. Es handelt sich zunächst um die Forderung des EP, die
Verabschiedung von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung als Gemeinschaftszuständigkeit
anzuerkennen; damit würden diese dem Mitentscheidungsverfahren von EP und Rat
unterliegen. Dem Parlament wurde mit der Formulierung des neuen Artikels 280 im Vertrag
von Amsterdam Genüge getan. Da es kein gemeinschaftliches Strafrecht gibt, setzten sich
die Parlamentarier dafür ein, langfristig ein "Corpus Juris" einzuführen, d.h.
ein Regelwerk mit gemeinsamen strafrechtlichen Grundsätzen zum Schutz der finanziellen
Interessen der EU. Dieses, auf Initiative des EP von unabhängigen Fachleuten
ausgearbeitete "Corpus Juris" sieht die Einrichtung eines "Öffentlichen
Europäischen Ministeriums" vor, d.h. einer unabhängigen Behörde, die in der Lage
sein soll, auf dem Territorium aller Mitgliedstaaten tätig zu werden, ohne die nationalen
Zuständigkeiten zu verdrängen. Dies wäre ein entscheidender Schritt zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Rechtsraumes, mit dem sich Betrügereien und Korruption zum
Nachteil der EU-Finanzen gerechter, einfacher und wirksamer bekämpfen ließen. Doch sind
zunächst die Widerstände der Mitgliedstaaten zu überwinden. Leistungsfähigere Strukturen im Kampf gegen Betrügereien Die 1987 durch die beharrlichen Forderungen des Parlaments
geschaffene Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von
Betrügereien (UCLAF) hatte lange Zeit hindurch die Aufgabe, diesen Kampf zu koordinieren.
Mit den seither, dank des EP, erweiterten Befugnissen und seiner besseren
Personalausstattung, heute 130 Beamte, hat sie nunmehr die Aufgabe, die finanziellen
Interessen der EU zu schützen. Sie führt an Ort und Stelle Untersuchungen durch - in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten oder auch, wenn nötig, in eigener Regie, um
derartige Kontrollen vorzubereiten und die korrekte Verwendung der Gemeinschaftsmittel
sicherzustellen. Darüber hinaus sammelt sie Informationen. Der Rechnungshof hat jedoch in
seinem Bericht aus dem Jahre 1998 die Schwächen im internen Aufbau der UCLAF bloßgelegt
und zu verstehen gegeben, daß die im Kampf gegen Betrügereien erzielten Erfolge doch
eher begrenzter Natur seien. In demselben Bericht wurde darüber hinaus ein weiterer
Schwachpunkt aufgezeigt: Die UCLAF ist nicht ermächtigt, Untersuchungen in den anderen
europäischen Institutionen durchzuführen. Und dies zu einer Zeit, in der sich Fälle von
Unregelmäßigkeiten, ja Betrug, bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel durch
Kommissionsdienststellen als Tatsachen erwiesen haben. Das Parlament hat in seinem Bestreben, im Kampf gegen die
Betrügereien ein Maximum an Effizienz zu gewährleisten, parallel zur Ausübung seiner
Kontrollbefugnisse bei der Ausführung des Haushaltsplans im Oktober 1998 die Umwandlung
der UCLAF in ein Amt zur Bekämpfung von Betrügereien (OLAF) verlangt. Dieses muß von
den Gemeinschaftsinstitutionen unabhängig sein, im Vergleich zur UCLAF mit erweiterten
Befugnissen ausgestattet werden und auch über all jene Instrumente verfügen, die der
Kommission bei der Bekämpfung von Betrügereien und Korruption zu Gebote stehen. Es muß
in der Lage sein, Untersuchungen in den Verwaltungen aller Gemeinschaftsinstitutionen
vorzunehmen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist dann den zuständigen Justizbehörden
zuzuleiten. OLAF stünde unter Leitung eines Direktoriums von Persönlichkeiten und wäre
von einem unabhängigen Kontrollorgan zu überwachen. Die Europäische Kommission wurde
aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Sie hat im Dezember
letzten Jahres einen Entwurf unterbreitet, der die Errichtung eines kommissionsexternen
Amtes für Überprüfungen vorsieht. Parlament, Rat und Kommission verhandeln zur Zeit über die
rasche Errichtung von OLAF mit der vom EP geforderten Aufgabenstellung. Weitere Auskünfte: Georgios GHIATIS (Tel. 0032-2-284 2216 oder e-mail gghiatis @europarl.eu.int)
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