|
Europawahlen 1999 Meilensteine 1994 - 1999 |
Ein Statut für die europäischen Abgeordneten
Die 626 Europa-Abgeordneten, die von den Bürgern der 15
Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt gewählt worden sind, werden hinsichtlich
ihrer Rechte ungleich behandelt. Denn die Regelungen für die französischen, deutschen,
österreichischen, luxemburgischen und anderen Europa-Abgeordneten unterliegen jeweils
noch den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. So zeigt sich auch, daß Angehörige bestimmter Staaten ein
doppeltes Mandat (europäisch und national) ausüben können und daß ihre nationalen
Entschädigungen nicht nur ungleich sind, sondern ganz erhebliche Unterschiede aufweisen.
Sie belaufen sich derzeit auf 2.800 Euro pro Monat für den spanischen Abgeordneten, 3.100
Euro für das finnische Mitglied und 8.500 Euro für den österreichischen Abgeordneten,
während seinem italienischen Kollegen über 9.500 Euro gezahlt werden. Mit der vom Ausschuß für Recht und Bürgerrechte
ausgearbeiteten Entschließung zu dem Entwurf eines Statuts für die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments, die letzteres mit großer Mehrheit (327 Stimmen bei 110
Gegenstimmen und 45 Enthaltungen) angenommen hat, wurde der Ministerrat am 3. Dezember
1998 aufgefordert, diesen Entwurf unverzüglich anzunehmen, damit das Statut nach den
Europa-Wahlen im Juni 1999 in Kraft treten kann. Warum so spät? Da man sich vor den ersten europäischen Direktwahlen im Juni
1979 nicht über ein einheitliches Wahlverfahren und ein gemeinsames Abgeordnetenstatut
einigen konnte, hatten die neun damaligen Regierungen beschlossen, daß die EP-Mitglieder
unter die nationale Regelung fallen und die gleichen Entschädigungen erhalten wie die
nationalen Parlamentsmitglieder. Dieser Sachlage steht jedoch Artikel 6 des Vertrags über
die Europäische Union entgegen, demzufolge jede Diskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit verboten ist. Bei den zahlreichen Initiativen, die das Parlament seit Juni
1979 für ein einheitliches Abgeordnetenstatut unternommen hat, stieß es immer wieder auf
ein doppeltes Hindernis: das Fehlen einer Rechtsgrundlage und die Blockierung seitens des
Ministerrats. Unter dem Vorwand, die Entschädigungen der Europa-Abgeordneten müßten
sich weiterhin an denjenigen der nationalen Kollegen orientieren, haben mehrere
Regierungen mitgeteilt, daß sie ein eigenes Statut für die europäischen Abgeordneten
nicht unterstützen. Erfreulicherweise konnte diese Gesetzeslücke dank der
Initiative der Vertreter des EP auf der Regierungskonferenz von 1996 durch den Vertrag von
Amsterdam geschlossen werden. In Artikel 190 Abs. 5 des Vertrags, der am 2. Oktober 1997
unterzeichnet wurde, heißt es: "Das Europäische Parlament legt nach Anhörung
der Kommission und mit Zustimmung des Rates, der einstimmig beschließt, die Regelungen
und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder
fest." Die Inkraftsetzung des Vertrages zum 1. Mai 1999 macht somit eine Regelung
möglich. Ein Verfahren in vier Stufen Aufgrund des Vertrages von Amsterdam ergriff das Parlament
die Initiative, um den Entwurf eines Abgeordnetenstatuts auszuarbeiten und zu
verabschieden; anschließend nimmt die Kommission Stellung, und nach einstimmiger Annahme
durch den Ministerrat erfolgt die Annahme durch das Parlament mit einfacher Mehrheit. Seit
dem 3. Dezember 1998 liegt der Entwurf bei Kommission und Rat auf dem Tisch. Der Rat hatte dem Parlament mitgeteilt, daß die Prüfung
seines Textes in diesem Stadium nur informellen Charakter haben kann, da der Vertrag von
Amsterdam noch nicht in Kraft getreten ist. Um die Arbeiten auf institutioneller Ebene voranzutreiben,
hat das EP eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Präsidenten und drei
Vizepräsidenten des Parlaments, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und
Bürgerrechte und dem Berichterstatter, eingesetzt, die gemeinsam mit der Kommission und
dem Rat rasch eine Lösung für dieses seit 20 Jahren anstehende Problem aushandeln soll. Das scheidende Parlament hofft, daß der Rat seine
Verantwortung übernehmen und ihm grünes Licht für die Annahme des europäischen
Abgeordnetenstatuts geben wird, welches damit im Juli 1999 in Kraft treten könnte. Ein einheitliches, transparentes und tragfähiges Statut In dem vom EP angenommenen Text werden folgende Erfordernisse
betont: * Transparenz
bei den Beratungen und Entscheidungen der für das Statut zuständigen Institutionen; die
Entscheidungen über die Diäten, Entschädigungen und sonstigen Vergünstigungen müssen
in öffentlichen Sitzungen getroffen werden; Bezüglich der Abgeordnetenentschädigung hat sich das EP
für eine vorläufige monatliche Entschä digung entschieden, die dem gewogenen
Durchschnitt der nationalen Abgeordnetendiäten entspricht, die die Abgeordneten von den
nationalen Parlamenten in den fünfzehn Ländern erhalten. Sie wird aus dem EU-Haushalt
gezahlt, unterliegt der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften und beträgt
derzeit 5.677 Euro. Wiedergewählte Abgeordnete können sich nur während einer
Übergangszeit in der ersten, auf die Annahme des Statuts folgenden Legislaturperiode für
die Beibehaltung der bisherigen nationalen Abgeordnetenentschädigung entscheiden. Weitere Auskünfte:Werner DE CROMBRUGGHE (Tel. 0032-2-284
4652 oder E-Mail wdecrombrugghe@europarl.eu.int)
|
||
|WebMaster|Guide|© Parlement européen| |