ÖSTERREICH
Wahlen zum Europäischen Parlament : 13. JUNI 1999
Wahlverfahren
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GESAMT
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FRAUEN
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MÄNNER
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| Einwohnerzahl
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8 080 500
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4 155 700
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3 924 800
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| davon
Bürger aus der EU |
94 000 |
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| Wahlberechtigte
(>18 Jahre) |
6 416 100
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3 343 700
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3 072 400
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| Anzahl
der Sitze |
21
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| Einwohnerzahl/Sitz
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384 786 |
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Quelle: neueste nationale Bevölkerungsschätzungen; Eurostat-Schätzungen der Zahl der
Unionsbürger.
Bundes-Verfassungsgesetz (1929), geändert durch das Bundesgesetz 1013 (1994) sowie das
Europawahlgesetz (Gesetz 117/96), das am 21. Januar 1996 angenommen und durch die
Bundesgesetze 201/96 und 162/98 geändert wurde.
- Verhältniswahlsystem auf nationaler Ebene. Der Wahlberechtigte
gibt seine Stimme für eine Liste oder auch für einzelne Kandidaten auf der Liste ab
(Präferenzstimmgebung). Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.
- Sitzverteilung: d'Hondtsches Verfahren. Die Sitzverteilung
erfolgt auf nationaler Ebene. Listen, auf die weniger als 4% der Gesamtstimmen entfallen,
bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt. Ausschlaggebend ist die je Liste
erlangte Stimmenzahl.
- Einreichung: spätestens 24 Tage vor den Wahlen (20. Mai 1999).
- Kaution: keine. Jede Liste muß sich mit 50 000 öS an den
Ausgaben des Staates für den Druck der Stimmzettel beteiligen.
- Bedingungen: Als Kandidat kann sich jeder Wahlberechtigte
aufstellen lassen, der im Laufe des Jahres vor den Wahlen das 19. Lebensjahr vollendet hat
und unterstützt wird von:
entweder 3
Mitgliedern des nationalen Parlaments
oder einem
österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments
oder 2600
eingetragenen Wählern.
- Unvereinbarkeiten: Es gelten die im Europäischen Wahlakt von
1976 festgelegten Unvereinbarkeiten. Darüber hinaus ist die Zugehörigkeit zum
Europäischen Parlament unvereinbar mit der Stellung eines Mitglieds des
Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs, mit dem Vorsitz oder
stellvertretenden Vorsitz des Rechnungshofs, der Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten, des
Direktors einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Bank, eines Handels-,
Industrie- oder privaten Transportunternehmens, eines regionalen Kreditinstituts, eines
Krankenversicherungsystems oder einer Versicherungsgesellschaft.
| 4. |
Wahltermin
: Sonntag, 13. Juni 1999 (zwischen 0.00 Uhr und 22.00) |
- Die Wahlzeit wird durch die jeweilige Gemeindewahlbehörde im
vorgegebenen Zeitrahmen festgelegt.
- Beginn der Stimmenauszählung: 22 Uhr. Ein erstes vorläufiges
Wahlergebnis wird noch in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni veröffentlicht. Das
endgültige amtliche Endergebnis wird am 29. Juni 1999 bekanntgegeben.
- Aktives Wahlrecht
Jeder Unionsbürger, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat und in seinem Herkunftsland im vollen Besitz seines aktiven
Wahlrechts ist.
Es besteht keine Wahlpflicht.
Im Ausland wohnhafte österreichische
Staatsbürger können ihre Stimme mittels Wahlkarte abgeben.
- Passives Wahlrecht
Jeder Unionsbürger, der das 19.
Lebensjahr vollendet hat und in seinem Herkunftsland im vollen Besitz seines passiven
Wahlrechts ist.
- Offizielle Eröffnung des Wahlkampfes: keine.
- Zugang zu den Medien:
Zeitungen: Wahlmaterial in Zeitungen ist
kostenpflichtig.
Staatliches Fernsehen/Hörfunk: Kostenlose
Sendezeit (=Belangsendungen") wird den Parteien nach dem d'Hondtschen System aufgrund
ihrer Sitzzahl im nationalen Parlament zur Verfügung gestellt.
Private Fernseh-/Rundfunksender: keine
Bestimmungen.
- Meinungsumfragen: keine Bestimmungen, aber am Wahltag selbst sind
Meinungsumfragen bis nach Schließung aller Wahllokale untersagt.
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