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Themenpapier Nr. 30
Die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und die Erweiterung der Europäischen Union

Die in diesem Dokument dargelegten Auffassungen geben nicht unbedingt die offizielle Haltung des Europäischen Parlaments wieder.


INHALT

ZUSAMMENFASSUNG

I.DIE NEUE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITS- POLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION NACH DER UNTERZEICHNUNG DES AMSTERDAMER VERTRAGS UND IM HINBLICK AUF DIE ERWEITERUNG

A. Die Planung der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik und die Erweiterung der Europäischen Union
B. Die Beschlussfassung im Bereich der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik und die Erweiterung der Europäischen Union
C. Die Umsetzung der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheits- politik und die Erweiterung der Europäischen Union

II.DIE AGENDA 2000 UND DIE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITS- POLITIK DER UNION IM HINBLICK AUF DIE ERWEITERUNG

1. Die Stellungnahmen der Europäischen Kommission
2. Der Standpunkt des Rates
3. Die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments bezüglich der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik im Hinblick auf die Erweiterung
4. Die Situation diverser beitrittswilliger Länder im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union im Hinblick auf die Erweiterung

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I. ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gehört bei weitem nicht zu den umstrittensten Fragen bei der fünften Erweiterung der Union, insbesondere wenn man diesen Bereich mit den Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik, der Umwelt, den Haushaltsfragen und der Finanzierung der Erweiterung bis hin zu den Strukturfonds usw. vergleicht. Allerdings stellt die Erweiterung der Union zweifelsohne eine zusätzliche Herausforderung für die GASP auf ihren drei verschiedenen Ebenen — Planung, Beschlußfassung und Ausführung — dar. Das EP ist insgesamt der Auffassung, daß die Erweiterung der EU auf die mittel- und osteuropäischen Länder mehr Sicherheit in Europa schaffen wird, da sie eine höhere politische Stabilität mit sich bringt, weshalb auch die Ingangsetzung der GASP nach den kritischen Ereignissen auf dem Balkan in Helsinki noch einmal beschleunigt wurde. Zudem wird sie das Gewicht und den Einfluß der Union auf internationaler Ebene erhöhen, sowie gleichzeitig bevölkerungsmäßig auf eine breitere Grundlage stellen. Unter dem Gesichtspunkt der GASP wird die Erweiterung der Union auf 28 Mitglieder jedoch auch andere wichtige Folgen mit sich bringen: die geopolitische Landschaft Europas wird sich wandeln und die Grenzen der Union sich verschieben, die Festsetzung der gemeinsamen Interessen wird komplizierter werden, die Neutralitätspolitik bestimmter Mitgliedstaaten und Kandidaten wie auch die Sanktionspolitik der Union könnten betroffen werden und ähnliche Entwicklungen wird es auch bei den Beziehungen zwischen Institutionen wie der NATO, der WEU, EU usw. geben. Andererseits steht fest, daß auf dem Gebiet der Außenpolitik die Rolle Europas nicht mit der Bedeutung im Wirtschaftsbereich Schritt hält, wo die Europäische Union mit der Einführung des Euros zum 1. Januar 1999 zu einem Faktor mit weltweiter Bedeutung in Währungsangelegenheiten geworden ist. Außerdem bestehen immer noch starke Ungleichgewichte zwischen der Außenpolitik der EU und ihren Handelsaktivitäten. Die GASP in ihrer derzeitigen Form beschränkt somit die Fähigkeit Europas, den Einfluß auszuüben, den es aufgrund seines politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gewichts eigentlich verdiente.

Vor diesem Hintergrund soll mit dem vorliegenden Themenpapier der Versuch unternommen werden, zum Nutzen der parlamentarischen Organe der Europäischen Union die Implikationen auszumachen, die sich für die GASP aus der geplanten Erweiterung der Europäischen Union ergeben, dabei aber gleichzeitig den Veränderungen Rechnung zu tragen, die durch den Amsterdamer Vertrag eingebracht wurden. Zunächst wird in diesem Themenpapier eine Bewertung der Bestimmungen des neuen Vertrags aus der Sicht des EP vorgenommen, wobei deutlich wird, daß diese einen mißlungenen und wenig einfallsreichen Versuch darstellen, der GASP mehr Kohärenz zu verleihen. Die Ziele der GASP wurden geringfügig abgeändert, aber die Änderungen betrafen in Wirklichkeit nur die Rhetorik. Dagegen ist tatsächlich eine sinnvollere Strukturierung und Hierarchisierung der neuen Instrumente der GASP erreicht worden, und vor allem die Schaffung des neuen Instruments der gemeinsamen Strategien. Darüber hinaus sind gewisse Verbesserungen bei der Planung feststellbar, nicht aber im Prozeß der Beschlußfassung, welcher weiterhin sehr stark an die Einstimmigkeit gebunden, sehr kompliziert und sehr wenig flexibel ist. Die parlamentarische Kontrolle der GASP ist völlig unzureichend, und das gleiche gilt auch für die Rolle, die der Europäischen Kommission vorbehalten ist. Außerdem wurde das Übergewicht der Regierungsebene bei der Repräsentation der GASP verschärft, ebenso wie die totale Vorherrschaft der Maßnahmen auf Regierungsebene bei der Schließung internationaler Übereinkommen. Die vorgegebene Finanzierungsmethode wird als akzeptabel angesehen, nicht aber das geplante Haushaltsverfahren, da bei diesem eine Mitentscheidung des EP nicht vorgesehen ist. Außerdem sind die Wirtschaftsaußenbeziehungen nur unzureichend überarbeitet worden. Was die Verteidigungspolitik der Union und der Westeuropäischen Union (WEU) anbelangt, waren die in Amsterdam beschlossenen Fortschritte sehr gering, mit Ausnahme der sogenannten Petersberg-Aufgaben, die durch den neuen Vertrag auf die Union übertragen wurden. Der politische Wille, der in Amsterdam fehlte, zeigte sich jedoch glücklicherweise deutlich nach dem Kosovo-Konflikt und ermöglichte es, daß die Europäischen Gipfel vom 3. und 4. Juni 1999 in Köln sowie vom 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki der GASP einen entscheidenden neuen Anstoß gegeben haben, indem sie die Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP) vorgesehen haben. Für das EP lautet das Hauptziel bei der Umsetzung der GASP weiterhin die Schaffung eines Europäischen Amts für Auswärtige Angelegenheiten mit einer gemeinsamen Vertretung für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen der Strukturen der EU-Kommission.

Anschließend wird im vorliegenden Themenpapier ein allgemeiner Überblick über die offiziellen Standpunkte der Institutionen der Europäischen Union bezüglich des hier behandelten Themas gegeben. In diesem Zusammenhang soll daran erinnert werden, daß die Agenda 2000 drei Bände umfaßt, von denen sich Band I (Eine stärkere und erweiterte Union), in dessen ersten Teil es um die Europäische Union in der Welt geht, und Band III, der die Auffassungen der Kommission über die Beitrittsersuchen enthält, konkret dem Thema der GASP zuwenden. Im ersten Teil von Band I wird auf die geopolitischen Auswirkungen der Erweiterung Bezug genommen und konkret die Rolle eines stabilen und weltoffenen Europas behandelt sowie die Stärkung der Fähigkeit der Union zur Erreichung eines starken und geeinten Europas. Im zweiten Teil dieses Bandes, in dem es um die Herausforderung der Erweiterung geht, findet man vor allem eine Bewertung der Beitrittskriterien, die Studie der Auswirkungen der Erweiterung, die Vorbeitrittsstrategie und eine Reihe konkreter Bezugnahmen auf die Sonderfälle Zypern, Türkei und Europakonferenz; alle diese Themen waren wie auch schon die Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Verteidigung Gegenstand der entsprechenden Themenpapiere der Task-Force. Im vorliegenden Themenpapier werden auch die Auffassungen des Rates auf diesem Gebiet sowie die bisher wesentlichsten Stellungnahmen des EP zum behandelten Thema wiedergegeben. Schließlich finden sich konkrete Hinweise auf die aktuelle Situation in den verschiedenen beitrittswilligen Ländern im Hinblick auf die GASP.


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© Erweiterung: 2000-03-14