Europäisches Parlament: Kurzdarstellungen

1.3.13.     Die Europäische Investitionsbank

RECHTSGRUNDLAGE

  • Art. 266 und 276 (198 D und E).
  • Die Satzung der Bank ist dem Vertrag als Protokoll beigefügt.

ORGANISATION UND ARBEITSWEISE

1. Rechtsform

Ohne ein Organ der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 7(4) des EG-Vertrags zu sein, ist die EIB ein Finanzinstitut des öffentlichen Rechts, das Rechtspersönlichkeit besitzt und über eine von den übrigen Gemeinschaftsorganen getrennte Verwaltungsstruktur verfügt.

2. Struktur

Die leitenden Organe der EIB sind:

a. Der Rat der Gouverneure:

  • Er besteht aus fünfzehn von den Mitgliedstaaten benannten Ministern, in der Regel den Finanzministern
  • und hat die Aufgabe,
    • die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik zu erlassen,
    • den Jahresabschluss und den Jahresbericht zu genehmigen,
    • über Kapitalerhöhungen zu entscheiden und
    • die Mitglieder des Verwaltungsrates, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses zu bestellen.

b. Der Verwaltungsrat:

  • Er besteht aus 25 Mitgliedern, die vom Rat der Gouverneure auf 5 Jahre ernannt werden, einer auf Vorschlag der Kommission, 24 auf Vorschlag der Mitgliedstaaten, und zwar:
    • 3 für Deutschland,
    • 2 für Spanien,
    • 1 für jeden anderen Mitgliedstaat
  • und entscheidet über:
    • die Gewährung von Darlehen,
    • Bürgschaften,
    • Anleihen und
    • die Festsetzung der Zinssätze für die Darlehen.

c. Das Direktorium:

  • Es besteht aus einem Präsidenten und 7 Vizepräsidenten, die vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats auf 6 Jahre ernannt werden
  • und ist zuständig für:
    • die Führung der laufenden Geschäfte,
    • die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats;
  • der Präsident (bei Abwesenheit ein Vizepräsident) führt in den Sitzungen des Verwaltungsrats den Vorsitz).

d. Der Prüfungsausschuss:

  • Er besteht aus 3 vom Rat der Gouverneure ernannten Mitgliedern
  • und prüft die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte und der Bücher der Bank anhand der von den internen/externen Kontroll- und Prüfungsstellen durchgeführten Arbeiten und Audits.

3. Mittel

a. Kapital

Das Kapital der EIB wird von den 15 Mitgliedstaten gezeichnet, wobei sich die Aufteilung im wesentlichen an ihrem jeweiligen wirtschaftlichen Potential orientiert. Das eingezahlte Kapital beläuft sich auf lediglich 6%, die übrigen, nicht eingezahlten 94% dienen als Garantiekapital. Zum 1. Januar 2001 lag das Kapital bei 100 Mrd. Euro.

b. Anleihen

Den größten Anteil an den Mitteln der Bank haben Anleihen, hauptsächlich in Form von Emissionen öffentlicher Anleihen.

Die EIB zählt zu den wichtigsten internationalen Anleihenehmern, und ihre Anleihen werden an allen größeren Börsen notiert. In ihrer Eigenschaft als weltweit führender Anleihenehmer und -geber in Euro, hat die EIB die Errichtung eines flüssigen und diversifizierten Marktes beschleunigt und bereitet damit den Weg hin zur einheitlichen Währung.

4. Arbeitweise

Die Organe der EIB treffen ihre Entscheidungen zum größten Teil mehrheitlich.

AUFGABEN UND ERGEBNISSE

Als Einrichtung ohne Erwerbszweck hat die EIB vor allem die Aufgabe, mittel- und langfristige Anleihen und Bürgschaften für Investitionsvorhaben zu gewähren, die zu einer ausgewogenen Entwicklung der Union beitragen. Sie gewährt jedoch auch solchen Drittstaaten Unterstützung, deren Entwicklung die Union fördern möchte. Von insgesamt 146,8 Mrd. Euro, die im Zeitraum 1996-2000 gewährt wurden, flossen 127,4 Mrd. in die Union und 19,4 Mrd. nach außerhalb.

1. Innerhalb der Europäischen Union

a. Wirtschaftliche Entwicklung der am meisten benachteiligten Regionen

Vorrangiges Ziel der EIB ist die Unterstützung dieser Regionen, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Union zu fördern. Die Bank hat zu diesem Zweck die Aktionsgebiete der gemeinschaftlichen Strukturfonds gewählt. Auf sie entfällt der Löwenanteil ihrer Bemühungen (mehr als zwei Drittel der gesamten Gelder innerhalb der Union im Jahr 2000).

b. Verbesserung der Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastrukur

Die EIB ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der transeuropäischen Netze (TEN) für Verkehr, Telekommunikation und Energie und die dazugehörigen Infrastrukturen. Der Gesamtbetrag der diesem Sektor seit 1993 zugewiesenen Darlehen liegt bei 73 Mrd. Euro. Die Bemühungen erhöhten sich noch im Anschluss an den Europäischen Rat von Amsterdam (1997); es flossen 8,2 Mrd. Euro in Form von Darlehen in den Sektor, davon allein 3,4 Mrd. in den Bereich Telekommunikation (im Jahr 2000 entsprechend 8,1 und 2,7 Milliarden).

c. Umweltschutz und Erhaltung des städtischen Umfelds

  • Die Bank fördert den Umweltschutz sowohl durch einschlägige direkte Investitionen als auch indirekt dadurch, dass bei allen Vorhaben, die ihr zur Finanzierung vorgelegt werden, die Einhaltung der nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Umweltschutz überprüft werden.
  • In den letzten fünf Jahren hat die Bank 26 Mrd. Euro in die Wasser- und Abfallbewirtschaftung, die Verringerung der Luftverschmutzung, in öffentliche Verkehrseinrichtungen sowie in Stadterneuerungsvorhaben investiert.

d. Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen

Die Förderung von Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Industrie und im Dienstleistungssektor (einschließlich Fremdenverkehr) ist ein Hauptziel der Bank. Dieser Bereich ist dank der Möglichkeit der Globaldarlehen dezentralisiert, die über mehr als 130 Banken abgewickelt werden. Für die Unterstützung der Investitionstätigkeit der KMU hat die EIB 6,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Bei 5,7 Milliarden handelte es sich um Finanzierungsinstrumente im herkömmlichen Sinne in Form von Globaldarlehen zur Förderung der Investitionstätigkeit von rund 27000 KMU, 450 Millionen Euro wurden ferner zur Finanzierung von Risikokapitalfonds in 10 Mitgliedstaaten der EU bereitgestellt zu dem Zweck, Anteile an den innovativen KMU im Bereich der Spitzentechnologien zu erwerben und zur Konsolidierung der Kapitalbasis dieser Unternehmen beizutragen.

e. Bildung und Gesundheit

Während des Zeitraums 1996-2000 beliefen sich die individuell vergebenen Darlehen in diesem Sektor auf ungefähr 3 Milliarden Euro, 1,3 Milliarden Euro für die allgemeine und berufliche Bildung und 1,7 Milliarden für den Gesundheitssektor.

f. Initiative "Innovation 2000"

Diese Initiative wurde im März 2000 ins Leben gerufen zu dem Zweck, ein auf Wissen und Innovation gegründetes Europa aufzubauen. Mit der Gewährung der Darlehen werden folgende Ziele verfolgt: Ausbau der KMU und Förderung des Unternehmergeistes, Verbreitung der Innovation, Forschung und Entwicklung, Förderung der Technologienetze im Bereich der Information und Kommunikation, Bildung von Humankapital und Investitionen in europäische Projekte im audiovisuellen Bereich. Seit Mai 2000 wurden mit diesen Darlehen Investitionen in Kommunikationsnetze (965 Millionen Euro) und in den Bildungssektor (448 Millionen) finanziert sowie Risikokapital für innovative KMU (214 Millionen) bereitgestellt.

2. Außerhalb der Union

a. Betätigungsfeld

Die EIB fördert Staaten oder Gruppen von Staaten, mit denen die Europäische Union Abkommen abgeschlossen hat. Dazu gehören:

  • die Länder Afrikas, des Karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Länder) sowie die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)
  • Südafrika
  • lateinamerikanische und asiatische Länder
  • Länder, die im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmehr ein Abkommen unterzeichnet haben (Algerien, Ägypten, das Westjordanland und der Gazastreifen, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien sowie die Türkei);
  • die Balkan-Länder (Albanien, Bosnien-Herzegowina, die ehemalige Republik Jugoslawien und Mazedonien);
  • die Beitrittsländer (Bulgarien, Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, Rumänien, die Slowakei und Slowenien).

b. Interventionsformen

Die Interventionen der Bank erfolgen in Form von Darlehen auf Eigenmittel, die im allgemeinen mit Zinszuschüssen aus dem europäischen Haushalt versehen sind. Sie können auch darin bestehen, auf Anweisung Haushaltsmittel zu verwalten. Sie bewegen sich im Rahmen der in den einschlägigen Abkommen festgesetzten Grenzen. 2000 belief sich ihr Gesamtvolumen auf über 5,3 Mrd. Euro, die sich wie folgt verteilten:

  • Beitrittsländer: 2,9 Milliarden
  • Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeer: 1,2 Milliarden
  • Lateinamerika und Asien: 532 Millionen
  • AKP und ÜLG: 401 Millionen
  • Balkan: 154 Millionen
  • Südafrika: 140 Millionen.

3. EIB-Gruppe

Seit Juni 2000 ist die EIB Hauptaktionär mit mehr als 50% des Kapitals und verwaltet den Europäischen Investitionsfonds. Diese neue Form der Beziehungen zwischen der EIB und dem EIF ermöglicht eine bessere Abstimmung zwischen der EIB und dem EIF bei allen Aktivitäten im Risikokapitalsektor.

26/01/2001