Der Rat benennt 27 designierte Kommissare in Absprache mit dem gewählten Kommissionspräsidenten.
Jedem Kommissar wird ein spezieller Politikbereich vom Kommissionspräsidenten zugeteilt. Jeder Mitgliedstaat stellt einen Kommissar.
Die Kommission muss vom Europaparlament bestätigt werden.