Startseite aufrufen (Eingabetaste drücken)
Zugang zu den Inhalten der Seite (mit der Eingabetaste bestätigen)
Liste der anderen Websites aufrufen (Eingabetaste drücken)

NOT FOUND !Cecilia Malmström

Anhörung

 

Cecilia Malmström

Zuständigkeitsbereich: Handel
 
Tag 1 , Montag 29 September 2014 - 14:30 , Brüssel, 4Q2  
 
Zuständig für die Anhörung
 Verantwortlich für die Anhörung  Beteiligt an der Anhörung
 
Fragen und Antworten
 
1. Allgemeine Kompetenz, europäisches Engagement und persönliche Unabhängigkeit

Welche Aspekte Ihrer persönlichen Qualifikationen und Erfahrungen sind besonders wichtig für die Übernahme des Amtes eines Kommissionsmitglieds und die Förderung des allgemeinen europäischen Interesses, insbesondere in dem Bereich, für den Sie verantwortlich wären? Welches sind Ihre Beweggründe? Wie würden Sie dazu beitragen, die strategische Agenda der Kommission bekanntzumachen?


Welche Garantien können Sie dem Europäischen Parlament für Ihre Unabhängigkeit geben, und wie würden Sie sicherstellen, dass alle von Ihnen in der Vergangenheit, in der Gegenwart oder in der Zukunft ausgeübten Tätigkeiten keinen Zweifel an der Wahrnehmung Ihrer Pflichten innerhalb der Kommission wecken könnten?


Meine Arbeit war in den letzten 25 Jahren der Europapolitik gewidmet. Vor meiner Tätigkeit als EU-Kommissarin für Inneres war ich sieben Jahre lang Mitglied des Europäischen Parlaments und dreieinhalb Jahre Ministerin für europäische Angelegenheiten in Schweden.


Die Motivation für meine gesamte Arbeit liegt zu einem großen Teil in Erfahrungen begründet, die ich in meiner Jugend gemacht habe. Ich bin in Frankreich aufgewachsen und hatte als Kind Gelegenheit, Freundschaften mit Kindern aus allen Teilen Europas zu schließen. Mir wurde schon früh bewusst, dass viele meiner Schulfreunde mit einer anderen Vergangenheit aufwuchsen als ich: Ihre Großväter und Großonkel liegen unter weißen Kreuzen auf Soldatenfriedhöfen begraben, die ich mit meinen Eltern in der Normandie und im Elsass besucht habe. In jenen Jahren, denke ich, wurde mir klar, dass die jüngere Geschichte nicht in allen europäischen Ländern so friedlich verlaufen ist wie in Schweden. Ende der 1980er Jahre habe ich einige Zeit in Barcelona und Katalonien verbracht, die mir die Schrecken des Franco-Regimes und die Bedeutung des spanischen Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft vor Augen geführt hat. All dies hat zu meinem entschlossenen Engagement für die europäische Integration beigetragen.


Zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn forschte und lehrte ich an der Universität Göteborg im Bereich Europapolitik. Meine Doktorarbeit habe ich in Politikwissenschaften über die Europapolitik geschrieben. 1994 habe ich mich bei der Volksabstimmung in Schweden öffentlich für das Ja zum EU-Beitritt eingesetzt.


Während meiner Tätigkeit als Mitglied des Europäischen Parlaments von 1999 bis 2006 konzentrierte ich mich auf auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, die EU-Erweiterung und Verfassungsfragen. Zwei Jahre lang war ich außerdem Mitglied des IMCO-Ausschusses. Als Ministerin für europäische Angelegenheiten in Schweden war ich hauptsächlich mit der Vorbereitung und Koordinierung der schwedischen EU-Präsidentschaft im Jahr 2009 betraut. Zu meinem Ressort gehörten allerdings auch andere Querschnittsbereiche. Ich habe den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft und Kommunalvertretern zur Priorität erklärt, um so zur Diskussion über europäische Themen anzuregen.


Als Kommissarin für Inneres habe ich mich in den letzten fünf Jahren dafür eingesetzt, dass Europa offen und sicher bleibt. Dazu gehörte unter anderem die Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das auf Solidarität und die Achtung der Grundrechte gestützt ist. Im Sicherheitsbereich habe ich die Bekämpfung des organisierten Verbrechens wie Menschenhandel, Computerkriminalität und Korruption verstärkt und mich um eine engere Zusammenarbeit der europäischen Staaten bei der Verhinderung von Terrorismus bemüht.


Ich bin fest davon überzeugt, dass nur ein starkes Europa den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden kann. Nur ein starkes Europa kann die gemeinsamen Herausforderungen meistern und eine tragfähige gemeinsame Zukunft schaffen. Sollte ich in meiner Funktion bestätigt werden, wird es mir eine Ehre sein, im Bereich Handel mit meinen Kollegen von der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den Mitgliedstaaten zu Ergebnissen beitragen zu können.


In meiner Zeit als Mitglied der Europäischen Kommission und zuvor als Ministerin und Mitglied des Europäischen Parlaments wurde mein finanzieller und organisatorischer Hintergrund sorgfältig geprüft. Ich bin mir der Anforderungen, die an ein Mitglied der Kommission gestellt werden, voll bewusst und habe die Interessenerklärung ausgefüllt. Ich kenne und akzeptiere uneingeschränkt die im Vertrag verankerten Pflichten in Bezug auf ethische Normen, Unabhängigkeit und Integrität und bin entschlossen, diese Pflichten voll und ganz zu erfüllen. Ich werde alles daran setzen, Standpunkte oder Situationen zu vermeiden, die meine Integrität oder Unabhängigkeit als Mitglied der Kommission in Frage stellen könnten. Ich werde den Pflichten im Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder während meiner Amtszeit in vollem Umfang nachkommen.

 
 
2. Verwaltung des Geschäftsbereichs und Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament

Wie würden Sie Ihre Rolle als Mitglied des Kollegiums der Kommissionsmitglieder bewerten? Inwieweit würden Sie sich als Mitglied der Kommission für Ihr Handeln und für die Arbeit Ihrer Dienststellen gegenüber dem Parlament verantwortlich und rechenschaftspflichtig fühlen?


Zu welchen spezifischen Zusagen sind Sie im Hinblick auf eine verstärkte Transparenz, eine intensivere Zusammenarbeit sowie eine effektive Weiterbehandlung der Standpunkte und Forderungen des Parlaments nach legislativen Initiativen bereit? Sind Sie im Zusammenhang mit geplanten Initiativen oder laufenden Verfahren bereit, dem Parlament gleichberechtigt mit dem Rat Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen?


Sollte ich als Kommissarin für Handel bestätigt werden, werde ich unbeschadet des Kollegialitätsprinzips die volle Verantwortung für meine Arbeit, meine Vorschläge und Initiativen tragen. Ich werde mich voll auf mein eigenes Ressort konzentrieren, halte es aber gleichzeitig für notwendig, die Arbeit der übrigen Kommissionsmitglieder genau zu verfolgen.


Ich begrüße das ehrgeizige Ziel des gewählten Präsidenten Jean-Claude Juncker, Barrieren zwischen verschiedenen Politikbereichen der Kommission abzubauen. Als Kommissarin für Inneres habe ich Projekte in Angriff genommen, um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Dienststellen der Kommission zu intensivieren. Initiativen wie die Strategie der inneren Sicherheit und die EU-Strategie für die Cybersicherheit haben mehrere Generaldirektionen der Kommission und den EAD zusammengebracht. Ich freue mich darauf, diesen Ansatz in meiner neuen Funktion in enger Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Mogherini und dem designierten Vizepräsidenten Katainen weiterzuverfolgen. Im Ressort Handel ist eine Zusammenarbeit zwischen den Politikbereichen ein Muss, um die besten Ergebnisse zu erzielen.


Wenn ich in meiner Funktion bestätigt werde, wird mir eine regelmäßige, fruchtbare und konstruktive Zusammenarbeit nicht nur mit dem Ausschuss für internationalen Handel (INTA), sondern auch mit dem Europäischen Parlament allgemein ein besonderes Anliegen sein. Mir ist klar, dass hierzu meine Anwesenheit sowohl im Ausschuss als auch im Plenum erforderlich ist. Dank meiner knapp fünf Jahre als Kommissionsmitglied und sieben Jahre als EP-Abgeordnete verfüge ich über ein breites Netz an Kontakten und kenne mich gut mit der Arbeit im Europäischen Parlament aus. Auch mit den Anliegen des Parlaments bin ich, denke ich, sehr gut vertraut. Als Kommissionsmitglied und Führungsperson werde ich mich um eine transparente Zusammenarbeit zwischen meinem Kabinett und der Generaldirektion sowie mit anderen Kollegen und ihren GDs und Mitarbeitern bemühen.


Der Bedarf an demokratischer Kontrolle in der Handelspolitik ist hoch. Das Europäische Parlament und der Rat müssen Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten, und es muss sichergestellt werden, dass Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen können. Die Rahmenvereinbarung bietet eine gute Grundlage für Transparenz und Information im Verhältnis zwischen der Kommission und dem Parlament. Ich bin bereit, mit dem INTA darüber zu diskutieren, wie die Transparenz und der Zugang weiter verbessert werden können (siehe auch meine Antwort auf Frage 3).


Allgemeiner betrachtet, haben die letzten Europawahlen erneut gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft dringend in das politische Geschehen in Europa eingebunden werden müssen. Transparenz ist ein entscheidender Aspekt für die Gewinnung von Vertrauen und Legitimität. In meiner Zeit als Kommissarin für Migration und Sicherheit waren regelmäßige und weitreichende Kontakte zur Zivilgesellschaft ein unverzichtbarer Bestandteil meiner Arbeit. Als EP-Abgeordnete und Ministerin bin ich in einen Dialog mit der Öffentlichkeit eingetreten, insbesondere mit Studierenden, nichtstaatlichen Organisationen sowie Gewerkschafts- und Wirtschaftsvertretern. Diese Arbeitsweise möchte ich fortführen, vor allem deshalb, weil der Handel ein Bereich ist, in dem die Kommission gewährleisten muss, dass die Belange von Interessenträgern auf Seiten sowohl der Sozialpartner als auch der Zivilgesellschaft angesprochen werden.


Dies gilt natürlich vor allem für die laufenden Verhandlungen mit den USA. Der gewählte Präsident Juncker hat sich in seinen politischen Leitlinien verpflichtet, dass die Kommission – und ich zitiere – „im Geiste der Gegenseitigkeit sowie des wechselseitigen Nutzens und der beiderseitigen Transparenz ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten aushandeln“ wird. Er sei nicht bereit, „europäische Standards im Bereich Sicherheit, Gesundheit, Soziales, Datenschutz oder unsere kulturelle Vielfalt auf dem Altar des Freihandels zu opfern.“ Er stellte klar, dass er nicht akzeptiert „dass die Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt wird. Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen auch in diesem Kontext gelten.“ Ich unterstütze diesen Ansatz des gewählten Präsidenten voll und ganz und werde in diesem Sinne zu den laufenden Verhandlungen beitragen; das Thema ist bereits auf dem Tisch und muss angesprochen werden.


Während meiner Tätigkeit für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments war ich maßgeblich an der Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Organe beteiligt. Als Kommissionsmitglied habe ich weite Teile meiner Korrespondenz auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der gewählte Präsident Juncker schrieb in der an die designierten Kommissare gerichteten Mandatsbeschreibung: „Ich erwarte von uns allen, dass wir alle Kontakte und Treffen mit Berufsverbänden oder Selbstständigen zu Fragen der EU-Politik oder deren Umsetzung auf unseren jeweiligen Websites publik machen.“ Ich möchte dies in meiner neuen Funktion tun. Transparenz, Verwaltungsreform und verantwortungsbewusstes Handeln sind Werte und Themen, für die ich während meiner gesamten politischen Laufbahn eingetreten bin. Ich bin davon überzeugt, dass Transparenz zu größerer Leistungsfähigkeit und mehr Verantwortlichkeit beiträgt.


Was die Weiterbehandlung der Standpunkte und Forderungen des Europäischen Parlaments anbelangt, so werde ich die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung anwenden und in meinen Zuständigkeitsbereichen dafür sorgen, dass die Kommission auf parlamentarische Entschließungen oder Forderungen, die auf Artikel 225 AEUV beruhen, innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Annahme reagiert. In diesem Zusammenhang findet die von dem gewählten Präsidenten Juncker gegebene Zusage, dass die künftige Kommission ein besonderes Augenmerk auf Berichte mit Rechtsetzungsinitiativen legen wird, meine volle Unterstützung und Zustimmung.


Indem wir eine Diskussion über Fragen anstoßen, die die Bürgerinnen und Bürger angehen, indem wir zeigen, was die Verantwortlichen in Brüssel tun, indem wir deutlich machen, wie die EU-Agenda den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommt, können wir Europa in die innenpolitische Debatte der Mitgliedstaaten einbringen. Besonders wichtig ist dies im Bereich Handel, in dem Bedenken geäußert werden, die häufig darauf zurückzuführen sind, dass die politischen Ziele falsch verstanden werden. Diese Bedenken müssen ausgeräumt werden.


Dies ist meiner Meinung nach der einzige Weg, wie die Legitimität der Union gestärkt werden kann. Sollte ich als Kommissarin bestätigt werden, werde ich mich für „benutzerfreundlichere“ EU-Vorschläge und -Beschlüsse einsetzen. Ich werde auch den Dialog mit der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft in ganz Europa fortführen.

 
 
Fragen vom Ausschuss für internationalen Handel

3. Interinstitutionelle Aspekte, einschließlich des Zugangs zu Verhandlungsdokumenten


a) Zugang zu Informationen


Wie verpflichtet sich das designierte Kommissionsmitglied formell dazu, den Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments (INTA) jederzeit und insbesondere auf sein Ersuchen über die allgemeinen Aspekte der Handelspolitik der EU, wie zum Beispiel den Stand aller Handels- und Investitionsverhandlungen, bei denen die EU Verhandlungspartei ist, einschließlich WTO-Aktivitäten, WTO-Ministerkonferenzen und Antidumping- und Antisubventionsverfahren uneingeschränkt auf dem Laufenden zu halten?


Verpflichtet sich das designierte Kommissionsmitglied formell dazu, allen Mitgliedern der INTA-Ausschusses Zugang zu allen dem Rat übergebenen, mit „limited“ oder „restricted“ eingestuften Verhandlungsdokumenten zu gewähren, insbesondere angesichts des Urteils des Gerichtshofes vom 3. Juli 2014 (Rechtssache C-350/12)?


Während meiner gesamten politischen Laufbahn als EP-Abgeordnete, Ministerin und Kommissionsmitglied habe ich immer fest an die Bedeutung von Transparenz geglaubt. Ich bin auch von der Notwendigkeit einer demokratischen Kontrolle der Handelspolitik überzeugt. Dies gilt für alle Aspekte der EU-Handelspolitik, auch für unsere ehrgeizige Agenda multilateraler und bilateraler Verhandlungen. Ich glaube, dass die von meinem Vorgänger und der GD Handel etablierte Praxis dazu beigetragen hat, dass das Parlament stets über den Stand der Handelspolitik informiert ist. Sie hat es der Kommission und dem Parlament ermöglicht, ihre Aufgaben auf dem Gebiet des Handels wahrzunehmen, und hat zu besseren Ergebnissen in diesem Bereich geführt.


Falls ich bestätigt werde, werde ich diese Praxis in den nächsten Jahren fortsetzen und gegebenenfalls darauf aufbauen.


Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, indem ich aktiv und regelmäßig an Ihrer Arbeit teilnehme, sei es im Ausschuss für internationalen Handel oder im Plenum. Ich bin bereit, regelmäßig zum INTA zu kommen, um Sie über die neuesten Entwicklungen in der Handelspolitik zu unterrichten. Dies gilt auch für meine leitenden Beamten, die weiterhin regelmäßig und wann immer erforderlich im INTA oder auf informellen Treffen wie informellen technischen Sitzungen, speziellen Informationssitzungen oder Beobachtungsgruppen erscheinen werden.


Was die Beobachtungsgruppen des INTA betrifft, so finde ich, dass die für die TTIP-Verhandlungen eingerichtete Praxis, die TTIP-Beobachtungsgruppe vor und nach jeder Verhandlungsrunde zu informieren, auf weitere Handelsgespräche ausgedehnt werden könnte.


Bezüglich der WTO-Ministerkonferenzen bin ich dafür, dass die bewährte Praxis, Parlamentsabgeordnete soweit möglich in die zu den Ministerkonferenzen der Welthandelsorganisation entsandte EU-Delegation aufzunehmen, fortgeführt wird.


Was den Austausch schriftlicher Informationen mit dem Parlament, betrifft, so wird die Kommission weiterhin alle relevanten Dokumente zur Handelspolitik – auch diejenigen über Verhandlungen –, die mit dem Ausschuss des Rates für Handelspolitik ausgetauscht werden, weitergeben. Die genauen Modalitäten, wie die vertrauliche Behandlung von sensiblen Informationen und/oder Verschlusssachen sichergestellt wird, sind noch festzulegen. Unter der Voraussetzung, dass wir solche vertraulichen Dokumente angemessen austauschen können und geeignete Maßnahmen für den Fall einer unzulässigen Offenlegung der Dokumente selbst oder ihres Inhalts vorgesehen werden, möchte ich dafür sorgen, dass alle Mitglieder des INTA Einsicht in diese Dokumente nehmen können. Die genauen Modalitäten müssen noch weiter erörtert werden, wobei auch die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission zu berücksichtigen ist.


Ich bin bereit, das Parlament vollumfänglich über die Entwicklungen im Politikbereich handelspolitische Schutzinstrumente (TDI) auf dem Laufenden zu halten, in dem die Kommission besondere ausführende Aufgaben hat. Dennoch muss beim Austausch von Informationen über bestimmte Untersuchungen unseren jeweiligen Aufgaben und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass auf internationaler und auf EU-Ebene strenge Vorschriften für die Durchführung von TDI-Untersuchungen und die Anwendung von TDI-Maßnahmen gelten, insbesondere was die Vertraulichkeit von Informationen und den Schutz der Rechte der beteiligten Parteien betrifft.


b) Vorläufige Anwendung


Verpflichtet sich das designierte Kommissionsmitglied formell dazu, nicht die vorläufige Anwendung von Handelsübereinkünften, einschließlich von Handelskapiteln in Assoziierungsabkommen, vorzuschlagen, bevor das Europäische Parlament seine Zustimmung zu diesen Übereinkünften erteilt hat?


In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Praxis herausgebildet, von der vorläufigen Anwendung politisch wichtiger Handelsübereinkünfte abzusehen, solange das Europäische Parlament nicht Gelegenheit hatte, seine Zustimmung zu erteilen. Dies war beim Freihandelsabkommen mit Korea, beim multilateralen Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru und beim Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika der Fall.


Auch wenn die Befugnis, über die vorläufige Anwendung zu entscheiden, eher beim Rat als bei der Kommission liegt, bin auch ich der Meinung, dass diese Praxis fortgeführt werden sollte. Bei Vorschlägen für Beschlüsse zur Unterzeichnung politisch wichtiger Handelsübereinkünfte, die in meine Zuständigkeit fallen, bin ich bereit, den Rat um eine Aufschiebung der vorläufigen Anwendung zu ersuchen, bis das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat. Allerdings muss bei der Anwendung dieser Praxis eine gewisse Flexibilität möglich sein, da es immer Fälle geben wird, in denen eine Aufschiebung der Anwendung bis zur Zustimmung des EP nicht gerechtfertigt ist, weil ein bestimmtes Dossier dringlich oder sehr technisch ist. Dies war der Fall bei der vorläufigen Anwendung der Assoziierungsabkommen mit Georgien und Moldau und sehr technischer Maßnahmen wie der Anpassung unserer internationalen Übereinkünfte infolge des EU-Beitritts Kroatiens.


Ich verpflichte mich in solchen Fällen, den Vorsitzenden des INTA-Ausschusses zu informieren und ihn nach seiner Meinung zu dieser Vorgehensweise zu fragen.


c) Vorläufiger Entwurf eines Mandats


Wie will das designierte Kommissionsmitglied das Europäische Parlament uneingeschränkt in die Vorbereitungsarbeiten einbinden, die der Annahme des vorläufigen Entwurf eines Mandats für Handels- und Investitionsverhandlungen mit Drittstaaten vorausgehen?


In der Rahmenvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament hat sich die Kommission verpflichtet, das Parlament in allen Phasen unverzüglich und vollumfänglich über die Verhandlung und den Abschluss internationaler Übereinkünfte, einschließlich der Absicht der Kommission, Verhandlungen aufzunehmen, und einschließlich der Festlegung von Verhandlungsrichtlinien, zu informieren. Ich bin bereit, diese Verpflichtung zu erneuern, und werde sicherstellen, dass Sie rechtzeitig informiert werden, wenn die Kommission neue Verhandlungen plant.


Angesichts des intensiven Austausches, den ich mit Ihnen anstrebe, dürfte es kaum Überraschungen für Sie geben, da Sie bereits sehr früh über die Vorbereitungen für neue Verhandlungen – etwa Sondierungsgespräche und Folgenabschätzungen – informiert werden. Die Unterlagen zu diesen Vorbereitungen werden in gewohnter Weise mit dem Parlament und dem Rat ausgetauscht. So kann das Parlament seine Stellungnahme schon vor dem Beginn der Verhandlungen abgeben, und Kommission und Rat können diese Stellungnahme gebührend berücksichtigen.


Die Kommission wird dem Parlament selbstverständlich weiterhin jede Empfehlung, die sie dem Rat zwecks ihrer Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen vorlegt, sowie die den Empfehlungen beigefügten Entwürfe für Verhandlungsrichtlinien übermitteln. Dadurch erhält der INTA-Ausschuss Gelegenheit, entweder schriftlich oder in einer nichtöffentlichen Sitzung mit der Kommission Stellung zu nehmen. Ich werde den Rat ferner ersuchen, dem Parlament alle Verhandlungsrichtlinien, die er erlässt, zukommen zu lassen, sobald er die Aufnahme von Handels- und/oder Investitionsverhandlungen genehmigt.


4. Politikkohärenz


Was wollen Sie aus Ihrer Perspektive und angesichts Ihrer Zuständigkeiten unternehmen, um die Kohärenz zwischen der Handelspolitik und weiteren Bereichen der Außenpolitik, einschließlich der Aspekte der Konditionalität und der Durchführung, sicherzustellen? Welche Strategie schlagen Sie in diesem Zusammenhang vor, um den Multilateralismus im Welthandel wieder zu beleben?


Der gewählte Präsident Juncker verlangt in der Mandatsbeschreibung, die er mir übermittelt hat, dass die Kommissionsmitglieder ein Team bilden und ressortübergreifend zusammenarbeiten, um gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die zu klaren Ergebnissen führen. Dies ist in Verbindung mit den Verträgen zu sehen, nach denen sich die Union bei ihrem auswärtigen Handeln von den Grundsätzen leiten lassen muss, die für ihre eigene Entstehung maßgebend waren.


Ich kenne die in den Verträgen genannten Werte und Grundsätze sehr gut und teile diese persönlich.


Einige von ihnen sprechen direkt Form und Inhalt unserer Handelspolitik an, z. B.: die Förderung einer „Weltordnung (...), die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit (...) beruht“ und die Förderung der „Integration aller Länder in die Weltwirtschaft (...), unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse“. Aber auch die anderen Ziele und Grundsätze sind nach wie vor sehr wichtig und sollten sich in unserer Handelspolitik widerspiegeln: europäische Werte, Demokratie und Menschenrechte, Frieden und Stabilität, Umweltschutz und Unterstützung von Menschen in Ländern, die von Katastrophen betroffen sind. Bei meiner bisherigen Arbeit als Kommissarin für Inneres habe ich auch gesehen, dass der Handel ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Verhinderung von irregulärer Migration aufgrund von Armut ist.


Unsere bestehenden Maßnahmen und Übereinkünfte tragen diesen Verbindungen und Konditionalitäten bereits Rechnung.


Nach dem EU-Schema für ein allgemeines Präferenzsystem (APS) kann eine Präferenzbehandlung beispielsweise zurückgenommen werden, falls es zu schweren und systematischen Verstößen gegen grundlegende Menschen- und Arbeitnehmerrechte kommt. Das System APS+ bietet zusätzliche Präferenzen als Anreiz für Länder, die Verpflichtungen eingehen und bestimmte wichtige internationale Übereinkommen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung umsetzen.


Bei unseren bilateralen Abkommen wird der nachhaltigen Entwicklung inzwischen immer besondere Aufmerksamkeit gewidmet: in der Verhandlungsphase durch eine Nachhaltigkeitsprüfung und inhaltlich durch solide Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, mit denen wir sicherstellen, dass unsere Partner verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen zur Einhaltung von Umweltschutz- und Arbeitsnormen eingehen. Ich möchte diese Praxis fortführen, die Durchführung dieser Kapitel durch unsere Handelspartner verfolgen und diese Themen bei meinen regelmäßigen Zusammenkünften mit dem Europäischen Parlament erörtern.


Die derzeitige Kommission hat bewiesen, dass sie diese wichtigen Ziele des auswärtigen Handelns der Union im Bereich Handelspolitik mit einer guten Koordinierung fördern kann. Als Beispiele seien das koordinierte Vorgehen in Bezug auf die Länder des südlichen Mittelmeerraums, der globale Nachhaltigkeitspakt für Bangladesch oder der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Konfliktmineralien genannt.


Im Einklang mit den Leitlinien des gewählten Präsidenten Juncker möchte ich eng mit der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Mogherini und anderen Kommissionsmitgliedern zusammenarbeiten, um den positiven Beitrag unserer Handelspolitik zu unseren übergeordneten Prioritäten zu maximieren und potenzielle Konflikte zu vermeiden.


Die multilaterale Dimension bleibt die Grundlage für unsere Beziehungen in Handel, Wirtschaft und Politik. Wie aus der nächsten Antwort hervorgeht, soll sie eine meiner Prioritäten werden.


5. Prioritäten und legislative Initiativen


Mit welchen wesentlichen Prioritäten und konkreten politischen Maßnahmen – einschließlich legislativer Initiativen – wird das designierte Kommissionsmitglied sicherstellen, dass durch den Handel Wachstum und Arbeitsplätze gemäß der Agenda 2020 der EU geschaffen werden, und wie will das designierte Kommissionsmitglied das Europäische Parlament zu einem frühen Zeitpunkt in das Verfahren der Ausarbeitung dieser Prioritäten und politischen Maßnahmen einbeziehen?


Während wir nicht vergessen dürfen, dass wir für Politikkohärenz sorgen und in der Lage sein müssen, in allen Bereichen integrierte politische Maßnahmen zu ergreifen, wird der vorrangige Schwerpunkt unserer Handelspolitik in dem derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld darauf liegen, das Potenzial externer Wachstumsquellen in vollem Maße für unsere Agenda für Wachstum und Beschäftigung zu nutzen, damit nachhaltige Arbeitsplätze sowie ein nachhaltiges Wachstum zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, KMU und sonstigen Unternehmen in Europa geschaffen werden. Ich werde indessen sicherstellen, dass dies nicht zulasten des Beitrags unserer Handelspolitik zur weltweiten Entwicklung geht, insbesondere was die am wenigsten entwickelten Länder anbelangt.


Eine Priorität wird die Wiederaufnahme und die Stärkung der multilateralen Dimension sein – erstens, weil die EU der multilateralen Zusammenarbeit grundsätzlich verpflichtet ist und zweitens, weil die Entwicklungsländer davon profitieren werden. Nach einem Hoffnungsschimmer in Bali sehen wir uns erneut einer schwierigen Situation gegenüber, da manche WTO-Mitglieder wieder auf ihre in Bali eingegangenen Verpflichtungen zurückkommen. Wenn ich bestätigt werde, werde ich weiterhin konstruktiv auf ein multilaterales Handelsübereinkommen hinarbeiten, mit dem die Doha-Entwicklungsagenda (DDA) erfolgreich abgeschlossen wird und das es uns erlaubt, gemeinsam neue Fragen und neue Herausforderungen anzugehen. Gleichzeitig sollten wir die Probleme im Zusammenhang mit der DDA nicht als ein Zeichen für das Scheitern des gesamten WTO-Systems ansehen. Die Arbeit der regelmäßig tagenden Komitees, die Überprüfung der Handelspolitik und die Streitbeilegung sind nach wie vor ein wichtiger Teil des internationalen wirtschaftspolitischen Handelns und gehen in ihrer Effektivität viel weiter als irgendeine andere multilaterale Einrichtung. Natürlich wird der konstruktive Ansatz der EU allein nicht ausreichen, um ein starkes und gut funktionierendes multilaterales System zu gewährleisten – andere Länder werden auch ihren Teil dazu beitragen müssen.


Eine weitere Priorität wird selbstverständlich darin bestehen, unsere laufenden Verhandlungen zum Abschluss zu bringen. Insbesondere die Verhandlungen mit den USA und Japan haben aufgrund des bereits bestehenden Handelsvolumens das Potenzial, ein beträchtliches Wachstum für die EU-Wirtschaft freizusetzen. In diesen wie auch in anderen Übereinkünften werde ich dafür sorgen, dass das hohe europäische Schutzniveau in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Soziales und Datenschutz sowie unser Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt aufrechterhalten bleiben.


Die Abkommen mit den USA und Japan sind, wie wichtig sie auch sein mögen, allerdings nicht alles. Eine zentrale Herausforderung, der wir uns stellen müssen, ist die Frage, wie wir unsere Wirtschaftsbeziehungen mit großen aufstrebenden Volkswirtschaften verankern sollen. Es steht außer Zweifel, dass sich das Wirtschaftswachstum dieser Länder mit Hilfe der Handelspolitik in europäischem Wachstum niederschlagen könnte. Was in jedem Einzelfall zu entscheiden sein wird, ist, wie wir unsere Beziehungen mittels einer Kombination aus bilateralen, plurilateralen und multilateralen Beziehungen strukturieren können.


In meinen Augen steht unsere Arbeit an bilateralen und plurilateralen Übereinkünften nicht im Widerspruch zum multilateralen System, es handelt sich dabei vielmehr um Zwischenschritte, die uns dabei helfen können, nach und nach wieder nach Genf zurückzukehren. Insbesondere was die in diesen Übereinkünften entwickelten neuen Regeln in Bereichen anbelangt, die derzeit nicht von der WTO abgedeckt werden, ist für mich klar, dass sie unser Beitrag zu einer weltweiten Debatte über den künftigen multilateralen Ordnungsrahmen für die Wirtschaft werden könnten.


Die Aushandlung eines Abkommens ist eine Sache. Wir müssen jedoch auch sicherstellen, dass die Abkommen die gewünschten Ergebnisse erzielen – das heißt, dass unsere Unternehmen die sich dadurch bietenden Chancen in vollem Umfang nutzen können. Mittlerweile ist eine Reihe unserer Freihandelsabkommen in Kraft, andere werden vorläufig angewandt oder kommen demnächst zur Anwendung. Daher möchte ich mich intensiv auf die Umsetzung unserer Handelsabkommen konzentrieren. Mit der Marktzugangsstrategie besteht bereits die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbeteiligten, der Kommission, den EU-Delegationen, den Mitgliedstaaten und ihren Botschaften, die sich mit vereinten Kräften um die Öffnung von Märkten und die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bemühen. Ich werde dieser Arbeit die politische Beachtung schenken, die ihre wirtschaftliche Bedeutung verlangt.


Darüber hinaus habe ich die Absicht, mit dem designierten Vizepräsidenten Katainen zusammenzuarbeiten, um die Handelspolitik im Rahmen einer soliden Politik im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen einzusetzen. Europa ist bereits heute weltweit der größte Direktinvestor im Ausland sowie der größte Empfänger ausländischer Direktinvestitionen, und dank unserer offenen, gut regulierten und innovativen Wirtschaft können wir auch weiterhin ein bevorzugtes Investitionsziel bleiben.


Außerdem werde ich eng mit der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Mogherini, dem designierten Kommissionsmitglied Mimica und dem designierten Kommissionsmitglied Avramopoulos zusammenarbeiten, um unsere strategische Partnerschaft mit Afrika zu stärken.


Was die legislativen Initiativen angeht, so hatten wir in den letzten Jahren ein umfangreiches Programm zu bewältigen, da wir unsere handelspolitischen Instrumente an die neuen Gegebenheiten des Vertrags von Lissabon anpassen mussten. Ich werde mein Augenmerk vorrangig darauf richten, den Abschluss noch nicht zu Ende gebrachter Legislativmaßnahmen zu fördern. In Bezug auf neue Initiativen beabsichtigt die Kommission im zweiten Halbjahr 2015 Vorschläge zur Überarbeitung der Verordnung über Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorzulegen. Im Lichte der übergeordneten Prioritäten der Kommission können in den kommenden Monaten auch weitere Initiativen in Erwägung gezogen werden.


Ich beabsichtige, das Europäische Parlament in allen Phasen der Entwicklung und der Umsetzung der Handelspolitik umfassend auf dem Laufenden zu halten und mit Ihnen in diesem Ausschuss einen regelmäßigen und offenen Dialog zu führen.


Ich werde unter Berücksichtigung früherer Mitteilungen Bilanz über unsere allgemeinen politischen Prioritäten ziehen und Ihnen bei der Formulierung neuer Ausrichtungen aufmerksam zuhören.