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Anhörungen der beiden designierten Kommissionsmitglieder aus Bulgarien und Rumänien
Am 1. Januar 2007 wird voraussichtlich der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien in Kraft treten und sie werden der Europäischen Union beitreten, so dass sich die Zahl ihrer Mitgliedstaaten auf 27 erhöht.
Die Ernennung zweier Staatsangehöriger von Bulgarien und Rumänien zu Mitgliedern der Europäischen Kommission setzt ein wichtiges Zeichen ihrer Integration in die Europäische Union; mit ihr beginnt die uneingeschränkte Teilnahme dieser beiden neuen Mitgliedstaaten am europäischen Entscheidungsprozess.
Um die Transparenz zu erhöhen und den Ernennungen der beiden neuen Kommissionsmitglieder zu mehr Legitimität zu verhelfen, wird das Europäische Parlament eine Anhörung der designierten Kommissionsmitglieder mit anschließendem offiziellem Zustimmungsvotum durchführen.
Die Anhörungen finden voraussichtlich gegen Ende November 2006 statt. Die derzeitigen 732 Mitglieder des Europäischen Parlaments und die 53 Mitglieder der nationalen Parlamente der Beitrittsländer, denen Beobachterstatus im Europäischen Parlament eingeräumt wurde, werden Gelegenheit haben, die Eignung der Kandidaten zu prüfen. Zur Vorbereitung der Anhörungen wird jeder Kandidat aufgefordert, einen schriftlichen Fragenkatalog zu beantworten.
Aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen wird das Europäische Parlament ein offizielles Zustimmungsvotum abgeben. Erst nach der förmlichen Zustimmung des Parlaments wird der Rat die neuen Kommissionsmitglieder offiziell ernennen.
Wenn Sie Einzelheiten über die einzelnen designierten Kommissionsmitglieder, die Anhörungen und das Verfahren im Allgemeinen erfahren wollen, klicken Sie bitte auf die jeweiligen Menüpunkte links auf dieser Seite.
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