Ernennungsverfahren und wichtigste Termine

 
 

Gemäß Artikel 45 des Protokolls zum Beitrittsvertrag werden die neuen Mitglieder der Kommission vom Rat mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Artikel 45 ist die formelle Rechtsgrundlage für das Verfahren zur Ernennung der neuen Kommissionsmitglieder und enthält eine ausdrückliche Anerkennung der Rolle des Parlaments, die in früheren Beitrittsverträgen nicht enthalten war.

Schlüsseltermine:

26. September 2006:Annahme des Monitoring-Berichts über Bulgarien und Rumänien durch die Kommission, in der sie zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die beiden Länder die Voraussetzungen für den Beitritt zur Union am 1. Januar 2007 entsprechend dem Beitrittsvertrag erfüllen.
17. Oktober 2006:Annahme der Schlussfolgerungen der Kommission durch den Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen.
26. Oktober 2006:

Beschluss der Konferenz der Präsidenten über den allgemeinen Rahmen der Anhörungen und Annahme des Fragebogens (allgemeiner Teil).

Wochen 43-44:Mitteilung der Namen der Kandidaten durch die Regierungen Bulgariens und Rumäniens an den Rat mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission; formelle Benennung der Kandidaten durch den Rat und formelle Anhörung des Parlaments; Zuweisung der Geschäftsbereiche durch den Präsidenten der Kommission.
9. November 2006:

Annahme der Fragebögen (spezifischer Teil) durch die parlamentarischen Ausschüsse.

27. November 2006:

Anhörungen vor den zuständigen Ausschüssen des Parlaments, gefolgt von Bewertungssitzungen, die hinter verschlossenen Türen stattfinden.

28. November 2006:

Konferenz der Präsidenten - Abschluss der Anhörungen.

11.-14. Dezember 2006:Abstimmung des Europäischen Parlaments über die neuen Kommissionsmitglieder.
vor Ende Dezember 2006:Formelle Ernennung der beiden neuen Kommissionsmitglieder durch den Rat.
1. Januar 2007:Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU.
Zu bestätigender Termin:Leistung des Amtseids der beiden neuen Kommissionsmitglieder vor dem Gerichtshof.

Die Amtszeit der neuen Kommissionsmitglieder endet Ende Oktober 2009 gleichzeitig mit der Amtszeit der im Amt befindlichen Kommissionsmitglieder.