Bernd LUCKE
Bernd LUCKE
Deutschland

geboren am : , Berlin

8. Wahlperiode Bernd LUCKE

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 12-12-2016 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied des Vorstands
  • 13-12-2016 / 15-01-2017 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied des Vorstands
  • 16-01-2017 / 04-07-2017 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied des Vorstands
  • 04-07-2017 / 04-07-2017 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied
  • 05-07-2017 / 07-03-2018 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied des Vorstands
  • 08-03-2018 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 09-07-2015 : Alternative für Deutschland (Deutschland)
  • 19-07-2015 / 13-12-2016 : Allianz für Fortschritt und Aufbruch (Deutschland)
  • 14-12-2016 / 01-07-2019 : Liberal-Konservative Reformer (Deutschland)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 26-02-2015 / 30-11-2015 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung
  • 17-12-2015 / 02-08-2016 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 12-02-2015 / 25-02-2015 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung
  • 02-12-2015 / 16-12-2015 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2)
  • 24-06-2016 / 13-12-2017 : Untersuchungsausschuss zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Entwicklungsausschuss
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Entwicklungsausschuss
  • 14-03-2018 / 01-07-2019 : Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

28-11-2018 ECON_AD(2018)628491 PE628.491v02-00 ECON
Bernd LUCKE

STELLUNGNAHME zum Jahresbericht über die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank

10-11-2016 DEVE_AD(2016)587476 PE587.476v02-00 DEVE
Bernd LUCKE

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

26-09-2018 ECON_AD(2018)625356 PE625.356v02-00 ECON
Barbara KAPPEL

STELLUNGNAHME zum Thema „Die Globalisierung meistern: handelsbezogene Aspekte“

03-09-2018 DEVE_AD(2018)619291 PE619.291v02-00 DEVE
Cristian Dan PREDA

STELLUNGNAHME zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union

29-01-2018 ECON_AD(2018)612384 PE612.384v02-00 ECON
Luigi MORGANO

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Europäische Grenz- und Küstenwache (A8-0076/2019 - Roberta Metsola)

18-04-2019

Durch den Ausbau von Frontex im Jahr 2016 wurde die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) in ihrer heutigen Form geschaffen. Das neue Mandat dieser Agentur sollte den verstärkten Herausforderungen beim Schutz der EU-Außengrenzen insbesondere seit der 2015 ausgebrochenen, von Staaten wie Deutschland mitverschuldeten Migrationskrise Rechnung tragen. Da nach wie vor der Schutz der Schengen-Außengrenze nicht gewährleistet ist, beabsichtigt diese neue Verordnung eine weitere Aufstockung von Frontex auf eine ständige Reserve von 10 000 Grenzbeamten bis zum Jahr 2027. Diese ständige Reserve soll die EU-Mitgliedstaaten bei Grenzkontrollen, Rückführungsaufgaben sowie beim Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität unterstützen. Zudem sollen das ständige Personal bei Frontex von derzeit einigen hundert auf 3 000 bis ins Jahr 2025 aufgestockt und das europäische Grenzüberwachungssystem EUROSUR in das neue Mandat mit einbezogen werden. Mit dem neuen Mandat belaufen sich die Kosten für Frontex bis 2027 auf rund 12,5 Mrd. EUR. Zwar kann das neue Mandat die Migrationskrise alleine nicht lösen. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Rückführungen nicht Schutzbedürftiger von einem Drittstaat in einen anderen ermöglicht werden könnten, was diese Verordnung nicht vorsieht. Dennoch begrüße ich die Ausweitung des Mandates für Frontex als wichtigen Baustein zur Wiedererlangung von Kontrolle an den Schengen-Außengrenzen und stimme diesem Bericht daher zu.

Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (A8-0197/2019 - Jean Arthuis)

17-04-2019

Dieser Vorschlag ist eine Notfallmaßnahme als Reaktion auf ein No-deal -Szenario, das die Haushaltsbeziehungen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich ohne vereinbarte rechtliche Regelungen belassen wird.
Der Vorschlag sieht die Möglichkeit vor, die Berechtigung zur Inanspruchnahme von EU-Finanzierungen für die britischen Unternehmen aus rechtlichen Verpflichtungen, die vor dem Entnahmedatum über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum 31. Dezember 2019 eingegangen wurden, aufrechtzuerhalten.
Diese Notfallmaßnahme steht unter der Bedingung, dass das Vereinigte Königreich eine schriftliche Verpflichtung eingeht und weiterhin zur Finanzierung des Haushalts 2019 gemäß den in diesem Vorschlag festgelegten Bedingungen beiträgt.
Diese letzte Verpflichtung wäre vor dem 18. April 2019 fällig, während der 30. April die Frist für die erste Zahlung wäre.
Ziel dieses Vorschlags ist es, unnötige Störungen für die Begünstigten zum Zeitpunkt des Austritts so weit wie möglich zu vermeiden, auch mit der Erwartung, dass dies eine finanzielle Regelung zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich erleichtern würde.
Ich habe für den Bericht gestimmt.

Staatsanleihebesicherte Wertpapiere (A8-0180/2019 - Jonás Fernández)

16-04-2019

Das Legislativvorhaben über staatsanleihebesicherte Wertpapiere soll ein neues Verbriefungsprodukt mit unterschiedlich riskanten Tranchen schaffen, das mit einem Pool aus Staatsanleihen der Eurozone hinterlegt ist. Damit soll die verhängnisvolle Verbindung aus Staats- und Bankenpleiten aufgelöst oder zumindest gemildert werden.
Ich sehe dieses Produkt sehr skeptisch, zum einen aus grundsätzlichen Überlegungen: Im Falle einer Krise an den Märkten könnten sich die Europäische Zentralbank (EZB) oder Mitgliedstaaten genötigt sehen, zugunsten anderer Mitgliedstaaten zu intervenieren, um die Integrität des Produkts zu wahren. Das würde zu Eurobonds durch die Hintertür führen. Auf technischer Ebene bin ich gegen die relativ starre Aufteilung gemäß dem EZB-Kapitalschlüssel und gegen die Vorgaben hinsichtlich der Größe der einzelnen Tranchen, weil die geringe Größe der Junior-Tranchen die Senior-Tranche gefährlicher macht.
Aus diesen Gründen habe ich dem Gesetzesvorschlag nicht zugestimmt.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Förderung und zum Schutz der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien

01-02-2016 P8_DCL(2016)0010 Hinfällig
Richard SULÍK Jean-Marie CAVADA Helga TRÜPEL Pavel SVOBODA István UJHELYI Bernd LUCKE Nicola CAPUTO Angel DZHAMBAZKI Afzal KHAN Igor ŠOLTES Javier NART
Fristbeginn : 01-02-2016
Fristablauf : 01-05-2016
Anzahl der Unterzeichner : 139 - 02-05-2016

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.