Jakob von WEIZSÄCKER
Jakob von WEIZSÄCKER
Deutschland

geboren am : , Heidelberg

8. Wahlperiode Jakob von WEIZSÄCKER

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 06-01-2019 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 06-01-2019 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-07-2014 / 06-01-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
  • 19-01-2017 / 06-01-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Stellvertreter

  • 08-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 19-01-2017 / 06-01-2019 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

BERICHT über virtuelle Währungen

03-05-2016 A8-0168/2016 PE575.277v02-00 ECON
Jakob von WEIZSÄCKER

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO