Edward
MCMILLAN-SCOTT

Berichte – als Berichterstatter(in) - 7. Wahlperiode Edward MCMILLAN-SCOTT

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

BERICHT über die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2012

24-09-2013 A7-0299/2013 PE508.200v04-00 PETI
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