Dieter-Lebrecht KOCH
Dieter-Lebrecht KOCH
Deutschland

geboren am : ,

8. Wahlperiode Dieter-Lebrecht KOCH

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Christlich Demokratische Union Deutschlands (Deutschland)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 07-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 25-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Verkehr und Tourismus

Mitglied

  • 01-07-2014 / 06-07-2014 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
  • 19-01-2017 / 24-01-2017 : Ausschuss für Verkehr und Tourismus

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/... und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009

15-01-2019 TRAN_AD(2019)627562 PE627.562v02-00 TRAN
Matthijs van MILTENBURG

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

27-09-2017 TRAN_AD(2017)604743 PE604.743v02-00 TRAN
Georg MAYER

STELLUNGNAHME Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

09-05-2017 TRAN_AD(2017)595734 PE595.734v03-00 TRAN
Keith TAYLOR

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge (A8-0287/2018 - Miriam Dalli)

03-10-2018

Je teurer wir Neufahrzeuge machen, desto länger bleiben die alten Schadstoffschleudern im Einsatz. CO2-Emissionen zu reduzieren, ist ein wichtiges Ziel. An zu vielen Stellen gehen wir jedoch mit dem heutigen Abstimmungsergebnis viel zu weit.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ein Ziel von 30 % für 2030 ehrgeizig genug ist. Ein Zwischenziel bis 2025 benötigen wir gar nicht. Besser wäre es, stattdessen einen Fortschrittsbericht zu fordern.
Wenn auch den emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen die Zukunft gehört, sollten wir
1. den kompletten Fußabdruck der Fahrzeuge, von ihrer Herstellung über ihre Nutzung bis hin zu ihrer Entsorgung, beachten,
2. die Technologieneutralität wahren und
3. andere Maßnahmen zur CO2-Reduzierung wie z. B. bei der Städte- und Verkehrsplanung nicht vernachlässigen.
Ich bin vom realitätsfernen Abstimmungsergebnis so sehr enttäuscht, dass ich den Gesamtbericht ablehnen musste.

Entwurf von Empfehlungen im Anschluss an die Untersuchung der Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (B8-0177/2017)

04-04-2017

Einige Kfz-Hersteller halten die Abgaslimits für Ihre Fahrzeuge nur bei Labortests und nicht bei Straßentests ein! Das kann einfach nicht sein, dass die Hersteller hier wissentlich und willentlich die Verbraucher täuschen. Deshalb begrüße ich den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses, der die Situation aufklären sollte.
Ab September dieses Jahres sind für alle neuen Fahrzeugtypen neue, realistische Prüfverfahren Pflichtbestandteil der Typgenehmigungsverfahren. Das haben wir schon seit Langem gefordert.
Entsetzt war ich über die Feststellung dieses Untersuchungsausschusses, dass sich die Mitgliedstaaten massiv gegen dieses neue Prüfverfahren gewehrt haben. Von mehrmaliger Verzögerung ist in dem Abschlussbericht die Rede. Ebenso beunruhigend ist die Feststellung des Berichts, dass einige der von Automobilherstellern angewendeten Emissionsminderungsstrategien auf die mögliche Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen hindeuten.
Es ist wichtig zu erkennen, was in der Vergangenheit schiefgelaufen ist, wie Gesetzeslücken geschickt für missbräuchliches Verhalten genutzt wurden und wer wann welchen Beitrag dazu geleistet hat. Viel wichtiger ist es jedoch, nun die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und entsprechende Vorschriften abzuändern bzw. effizienter zu gestalten. Dem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden. Darauf sollten wir uns hier konzentrieren. Deshalb begrüße ich sehr, dass wir im Rahmen dieser Abstimmungen den Bericht zur Marktüberwachung verabschieden.

Zustimmung der Kommission zum überarbeiteten Plan Deutschlands, eine Straßenmaut einzuführen (B8-0180/2017)

15-03-2017

Ich war, bin und werde nie ein Befürworter von Vorverurteilungen sein. Dieser vorliegende Entschließungsantrag ist voll von Vorverurteilungen. Beispielsweise wird hier angenommen, dass der neue Gesetzesentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesfernstraßen noch immer einen Verstoß gegen das Unionsrecht darstellt. Es ist die Aufgabe der EU-Kommission, dies zu prüfen, und es liegt nicht in unserem Ermessen als Europaabgeordnete, dies schon einfach vorab festzustellen. Sonst wären die gesamten Verfahren ja obsolet.
A propos Vertragsverletzungsverfahren, diese verbleiben stets ausschließlich zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat selbst, es ist also nicht nur falsch, sondern einfach aufgrund des Lissabonner Vertrags nicht möglich, dem EU-Parlament eine Vereinbarung oder den Briefwechsel zwischen Deutschland und der EU-Kommission vorzulegen, wie im Rahmen dieser Entschließung gefordert wird. Meines Erachtens sollten wir Deutschland die Zeit geben, einen entsprechenden Entwurf zu beschließen und der Kommission im Anschluss entsprechend die Zeit, um diesen Entwurf genauestens auf eine mögliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zu untersuchen. Deshalb konnte ich diesem Entschließungsantrag in der Form, wie er vorliegt, leider nicht zustimmen.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Einführung und Förderung eines europäischen Fahrausweises

24-10-2016 P8_DCL(2016)0114 Hinfällig
Brian HAYES Dieter-Lebrecht KOCH Izaskun BILBAO BARANDICA Ivo VAJGL Roberta METSOLA Jana TOOM Alberto CIRIO Claudia ȚAPARDEL Isabella DE MONTE Deirdre CLUNE José BLANCO LÓPEZ Patricija ŠULIN Tom VANDENKENDELAERE
Fristbeginn : 24-10-2016
Fristablauf : 24-01-2017
Anzahl der Unterzeichner : 43 - 25-01-2017

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur geschlechterspezifischen Diskrepanz bei digitalen Kompetenzen

22-06-2016 P8_DCL(2016)0061 Hinfällig
Deirdre CLUNE Dieter-Lebrecht KOCH Werner KUHN Gesine MEISSNER Ildikó GÁLL-PELCZ Brian HAYES Roberta METSOLA Andor DELI Merja KYLLÖNEN Patricija ŠULIN
Fristbeginn : 22-06-2016
Fristablauf : 22-09-2016
Anzahl der Unterzeichner : 35 - 29-09-2016

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Beschilderung der letzten Ausfahrten vor Mautstraßen

11-04-2016 P8_DCL(2016)0025 Hinfällig
Richard SULÍK Dieter-Lebrecht KOCH Olga SEHNALOVÁ Izaskun BILBAO BARANDICA Jan KELLER Miroslav POCHE Tibor SZANYI Merja KYLLÖNEN Joachim STARBATTY Brando BENIFEI Tania GONZÁLEZ PEÑAS Stelios KOULOGLOU
Fristbeginn : 11-04-2016
Fristablauf : 11-07-2016
Anzahl der Unterzeichner : 70 - 12-07-2016

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.