7. Wahlperiode Markus FERBER
Fraktionen
- 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands
Nationale Parteien
- 14-07-2009 / 30-06-2014 : Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Deutschland)
Stellvertretender Vorsitzender
- 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko
Mitglied
- 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
- 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
- 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Stellvertreter
- 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
- 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Israel
- 08-10-2009 / 31-07-2011 : Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise
- 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Verfasser(in)
Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.
Erklärung der finanziellen Interessen
Kontakt
Bât. ALTIERO SPINELLI
14E162
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
Bât. LOUISE WEISS
T11033
1, avenue du Président Robert Schuman
CS 91024
F-67070 Strasbourg Cedex