Thomas MANN
Thomas MANN
Deutschland

geboren am : , Naumburg/Saale

8. Wahlperiode Thomas MANN

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Christlich Demokratische Union Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 25-10-2017 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-07-2014 / 24-10-2017 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens
  • 12-02-2015 / 30-11-2015 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung
  • 02-12-2015 / 02-08-2016 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2)
  • 24-06-2016 / 13-12-2017 : Untersuchungsausschuss zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-03-2018 / 01-07-2019 : Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, des Programms der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

04-12-2018 EMPL_AD(2018)628472 PE628.472v02-00 EMPL
Emilian PAVEL

STELLUNGNAHME zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2016

01-03-2018 ECON_AD(2018)613563 PE613.563v02-00 ECON
Kay SWINBURNE

STELLUNGNAHME zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2016

01-03-2018 ECON_AD(2018)613564 PE613.564v02-00 ECON
Kay SWINBURNE

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (A8-0386/2018 - Guillaume Balas)

18-04-2019

Im Bericht Balas begrüße ich das ausgehandelte A-1-Formular als wichtigen Beitrag, um Sozialdumping und Betrug zu verhindern. Auch die Ausnahmeregelung bei Dienstreisen ist ein Erfolg. Doch bei der Gewährung von Familienleistungen vermisse ich eine eindeutige Lösung. Im März 2018 hatte ich gemeinsam mit EVP-Kollegen auf fragwürdige Praktiken in diversen Mitgliedstaaten hingewiesen. Im Mai des letzten Jahres gab die EU-Kommission zu Protokoll, von derartigen Handlungen keine Kenntnis zu haben.
So koppeln einige Mitgliedstaaten Leistungen an das Kriterium, dass Eltern und Kinder ihren Wohnsitz im selben Land haben müssen, sodass mehrere Wohnsitze innerhalb der EU nicht akzeptiert werden. Auch zahlen Mitgliedstaaten Familienleistungen nicht, selbst wenn sie dafür eine primäre Zuständigkeit haben.
In 20 Ländern der EU existieren Wohnort-Klauseln für den Anspruch auf Familienleistungen. Hier besteht Handlungsbedarf angesichts der gestiegenen Zahl ausländischer Kindergeld-Empfänger. Ich meine, dass das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten in den Ländern angepasst werden muss, in welchen die Kinder tatsächlich leben. Familienleistungen dürfen nicht in den Verruf geraten, missbraucht zu werden.

Bankenunion – Jahresbericht 2018 (A8-0419/2018 - Nils Torvalds)

16-01-2019

Als Schattenberichterstatter für die EVP möchte ich mich bei meinen Kollegen, insbesondere dem Berichterstatter Nils Torvalds, für sehr gute Verhandlungen und einen ausgewogenen Bericht bedanken.
Die Vollendung der Bankenunion ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer stabileren Wirtschafts- und Finanzarchitektur. Die Bankenunion trägt zu einem gut funktionierenden Binnenmarkt und gleichen Wettbewerbsbedingungen bei. Die Diskussionen über das Einlagensicherungssystem EDIS müssen fortgesetzt werden. Der erreichte Kompromiss ist für alle Fraktionen akzeptierbar.
Die Vielfalt der EU-Bankenmodelle als Basis für die Konkurrenzfähigkeit unserer Finanzsysteme im globalen Maßstab muss erhalten bleiben. Konkrete Geldwäschebestimmungen innerhalb der Bankenunion müssen durchgesetzt werden.
Bei allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen dürfen die Kosten – gerade für die kleineren Banken – nicht über die Maßen wachsen. Negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmodelle von KMU müssen vermieden werden.
Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, sich um Probleme zu kümmern, die mit notleidenden Krediten verbunden sind. Die Reduzierung dieser NPLs in der Euro-Zone geht zwar seit einigen Jahren gut voran. Dennoch bestehen nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Unsere Bemühungen zu einem deutlichen Abbau dürfen nicht nachlassen. Nur so kann die Bankenunion ihren zentralen Beitrag für ein stabiles europäisches Finanzsystem leisten.

Entwurf einer Empfehlung im Anschluss an die Untersuchung zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (B8-0660/2017)

13-12-2017

18 Monate intensiver Arbeit im Panama-Papers-Untersuchungsausschuss liegen hinter uns, souverän geleitet von meinem Kollegen Werner Langen. In Hearings haben wir jede Menge neuer Erkenntnisse gewonnen über die breite Palette der Strategien, von der rechtswidrigen Steuerhinterziehung bis zur Steuervermeidung, die zwar legal, aber ethisch fragwürdig ist.
Wir haben keineswegs hehre Worte produziert und sind nicht in Klage-Rituale geflüchtet, die Ohnmacht demonstrieren. Eine schwarze Liste von Staaten, die als Steueroasen einzustufen sind, wurde soeben knapp abgelehnt. Aber wir haben Druck aufgebaut und brauchen künftig Sanktionen! Jedes Jahr entgeht den EU-Staaten eine Billion Euro – zu Lasten der Bürger und der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Besteuerung muss dort stattfinden, wo die Wertschöpfungskette ist. Ich hoffe sehr, dass bald, wie Jean-Claude Juncker forderte, Schluss ist mit der Einstimmigkeit im Rat in steuerlichen Angelegenheiten. Lasst uns auch dafür gemeinsam kämpfen!

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Einführung eines Europäischen Tages der Krawatte

11-04-2016 P8_DCL(2016)0029 Hinfällig
Dubravka ŠUICA Thomas MANN Milan ZVER Andrey KOVATCHEV Tonino PICULA Biljana BORZAN Jozo RADOŠ Andrej PLENKOVIĆ Ruža TOMAŠIĆ Davor Ivo STIER Ivana MALETIĆ Tomáš ZDECHOVSKÝ Marijana PETIR Ivan JAKOVČIĆ Patricija ŠULIN
Fristbeginn : 11-04-2016
Fristablauf : 11-07-2016
Anzahl der Unterzeichner : 22 - 12-07-2016

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.