Mirja VEHKAPERÄ
Mirja VEHKAPERÄ
Finnland

geboren am : ,

8. Wahlperiode Mirja VEHKAPERÄ

Fraktionen

  • 12-06-2018 / 01-07-2019 : Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - Mitglied

Nationale Parteien

  • 12-06-2018 / 01-07-2019 : Suomen Keskusta (Finnland)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 11-07-2018 / 01-07-2019 : Entwicklungsausschuss

Mitglied

  • 14-06-2018 / 10-07-2018 : Entwicklungsausschuss
  • 14-06-2018 / 01-07-2019 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland

Stellvertreterin

  • 14-06-2018 / 01-07-2019 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds

20-12-2018 DEVE_AD(2018)628531 PE628.531v02-00 DEVE
Elly SCHLEIN

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.