Martin KASTLER
Martin KASTLER
Deutschland

geboren am : , Nürnberg

7. Wahlperiode Martin KASTLER

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Deutschland)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
  • 19-01-2012 / 22-10-2013 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 23-10-2013 / 30-06-2014 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Entwicklungsausschuss
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
  • 19-01-2012 / 21-10-2013 : Entwicklungsausschuss
  • 23-10-2013 / 30-06-2014 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu SOLVIT

17-12-2013 EMPL_AD(2013)519559 PE519.559v02-00 EMPL
Martin KASTLER

STELLUNGNAHME zu Migrantinnen ohne Ausweispapiere in der Europäischen Union

10-12-2013 EMPL_AD(2013)516820 PE516.820v03-00 EMPL
Martin KASTLER

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu einem integrierten Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU

26-11-2013 EMPL_AD(2013)514874 PE514.874v02-00 EMPL
Jutta STEINRUCK

STELLUNGNAHME zur Europäischen Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktivität und Gesundheit im Alter“

11-12-2012 EMPL_AD(2012)496461 PE496.461v02-00 EMPL
Milan CABRNOCH

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms „ERASMUS FÜR ALLE“ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

04-10-2012 EMPL_AD(2012)489541 PE489.541v02-00 EMPL
Vilija BLINKEVIČIŪTĖ

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen

30-11-2011 P7_DCL(2011)0048 Hinfällig
Claude MORAES Jean LAMBERT Martin KASTLER Cecilia WIKSTRÖM Kinga GÖNCZ
Fristbeginn : 30-11-2011
Fristablauf : 15-03-2012
Anzahl der Unterzeichner : 238 - 15-03-2012

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.