Mikko PESÄLÄ
Mikko PESÄLÄ
Finnland

geboren am : , Iitti

5. Wahlperiode Mikko PESÄLÄ

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Suomen Keskusta (Finnland)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland

Stellvertreter

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

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Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Abstimmungen

13-01-2004 P5_CRE(2004)01-13(2-081)

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

03-06-2003 P5_CRE(2003)06-03(2-185)

Forest Focus: Monitoring von Wäldern

12-02-2003 P5_CRE(2003)02-12(3-243)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Ausschuß für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

23-03-2000 A5-0081/2000 PE232.537 AGRI
Mikko PESÄLÄ

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO