Jacques SANTER
Jacques SANTER
Luxemburg

geboren am : , Wasserbillig

5. Wahlperiode Jacques SANTER

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 11-10-1999 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied
  • 12-10-1999 / 07-03-2002 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied des Vorstands
  • 08-03-2002 / 19-07-2004 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Parti chrétien social (Luxemburg)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
  • 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Kooperation (SAARC)
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Kooperation (SAARC)

Stellvertreter

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Ausstieg Nordkoreas aus dem Atomwaffensperrvertrag

29-01-2003 P5_CRE(2003)01-29(3-081)

Nuklearsektor in Nordkorea und KEDO

06-11-2002 P5_CRE(2002)11-06(3-155)

Abstimmungen

14-03-2002 P5_CRE(2002)03-14(4-107)

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO