Festlegung von Normen für die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz (Neufassung) – Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz (Neufassung) – Einrichtung von „EURODAC“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten – Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) (Aussprache)
Festlegung von Normen für die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz (Neufassung) – Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz (Neufassung) – Einrichtung von „EURODAC“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten – Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) (Aussprache) (2)
Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen (Aussprache)
Weiterleiten
Weiterleiten