Georges BACH
Georges BACH
Luxemburg

geboren am : , Luxembourg

8. Wahlperiode Georges BACH

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Parti chrétien social luxembourgeois (Luxemburg)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Verkehr und Tourismus

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Kanada
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern

26-04-2018 EMPL_AD(2018)613532 PE613.532v02-00 EMPL
Georges BACH

STELLUNGNAHME zu dem Bericht über die Anwendung der Richtlinie über Postdienste

23-06-2016 EMPL_AD(2016)580673 PE580.673v02-00 EMPL
Georges BACH

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Thema „Internetanbindung für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt: Europäische Gigabit-Gesellschaft und 5G“

12-04-2017 TRAN_AD(2017)599496 PE599.496v02-00 TRAN
Kosma ZŁOTOWSKI

STELLUNGNAHME zu dem Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/113/EG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

14-11-2016 TRAN_AD(2016)585500 PE585.500v02-00 TRAN
Jens NILSSON

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.