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Europe

Wahl des Landes

  • Belgien Belgien 22 Mitglieder
     
  • Bulgarien Bulgarien 18 Mitglieder
     
  • Tschechische Republik Tschechische Republik 22 Mitglieder
     
  • Dänemark Dänemark 13 Mitglieder
     
  • Deutschland Deutschland 99 Mitglieder
     
  • Estland Estland 6 Mitglieder
     
  • Irland Irland 12 Mitglieder
     
  • Griechenland Griechenland 22 Mitglieder
     
  • Spanien Spanien 54 Mitglieder
     
  • Frankreich Frankreich 70 Mitglieder
     
  • Italien Italien 73 Mitglieder
     
  • Zypern Zypern 6 Mitglieder
     
  • Lettland Lettland 9 Mitglieder
     
  • Litauen Litauen 12 Mitglieder
     
  • Luxemburg Luxemburg 6 Mitglieder
     
  • Ungarn Ungarn 21 Mitglieder
     
  • Malta Malta 6 Mitglieder
     
  • Niederlande Niederlande 26 Mitglieder
     
  • Österreich Österreich 19 Mitglieder
     
  • Polen Polen 51 Mitglieder
     
  • Portugal Portugal 22 Mitglieder
     
  • Rumänien Rumänien 33 Mitglieder
     
  • Slowenien Slowenien 8 Mitglieder
     
  • Slowakei Slowakei 13 Mitglieder
     
  • Finnland Finnland 13 Mitglieder
     
  • Schweden Schweden 20 Mitglieder
     
  • Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 72 Mitglieder
     
  • Spanien Spanien 54 Mitglieder
     
  • Frankreich Frankreich 70 Mitglieder
     
  • Portugal Portugal 22 Mitglieder
     
 

Mitglieder je Mitgliedstaat und Fraktion

7. Wahlperiode

 

Legt ein Abgeordneter sein Mandat nieder, so muss der entsprechende Mitgliedstaat dem Europäischen Parlament dessen Nachfolger mitteilen.
Auf diese Weise wird das Verzeichnis aktualisiert. Dennoch kann die offizielle Anzahl der Sitze von der tatsächlichen Anzahl der Abgeordneten kurzfristig abweichen.

 
 
 
 
 
 
Das Europäische Parlament setzt sich aus 754 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.
 

Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest, wendet aber die gleichen grundlegenden demokratischen Regeln an: Gleichstellung von Mann und Frau und Wahlgeheimnis. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht beträgt in allen Mitgliedsstaaten 18 Jahre, eine Ausnahme bildet Österreich, wo das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Europawahlen schon jetzt durch eine Reihe gemeinsamer Bestimmungen gekennzeichnet sind: Die allgemeine unmittelbare Wahl, das Verhältniswahlrecht und eine erneuerbare Mandatsdauer von fünf Jahren.

Die Sitze sind grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Landes verteilt.

Gleichstellung von Mann und Frau: Die Vertretung der Frauen im Europäischen Parlament hat stets zugenommen, derzeit sind etwa ein Drittel der Abgeordneten Frauen.

Der Europa-Abgeordnete teilt seine Arbeitszeit zwischen Brüssel, Straßburg und seinem Wahlkreis auf.

In Brüssel nimmt er an den Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse, der Fraktionen und der zusätzlichen Plenartagungen teil und in Straßburg wohnt er den zwölf Plenartagungen bei. Parallel zu diesen Haupttätigkeiten muss er sich selbstverständlich auch seinem Wahlkreis widmen.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind nach Maßgabe ihrer politischen Nähe und nicht nach Staatsangehörigkeit zusammengeschlossen.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr.

Die Europa-Abgeordneten verfügen über stets wichtigere Befugnisse und beeinflussen durch ihr Handeln alle Bereiche des täglichen Lebens: Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, aber auch Bildung, Kultur, Gesundheit usw.

Am 14. Juli 2009 ist ein einheitliches Abgeordneten-Statut in Kraft getreten. Dieses neue Statut macht die Bedingungen unter denen die Abgeordneten arbeiten transparenter und enthält klare Regeln. Es führt außerdem ein für alle Abgeordneten einheitliches Gehalt ein, das aus dem EU-Haushalt gezahlt wird.