Joachim SCHUSTER
Joachim SCHUSTER

Gruppo dell'Alleanza progressista di Socialisti e Democratici al Parlamento Europeo

Membro

Germania - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Germania)

Data di nascita : , Rastatt

Home Joachim SCHUSTER

Vicepresidente

D-ZA
Delegazione per le relazioni con il Sudafrica

Membro

INTA
Commissione per il commercio internazionale
ECON
Commissione per i problemi economici e monetari

Membro sostituto

SEDE
Sottocommissione per la sicurezza e la difesa
FISC
Sottocommissione per le questioni fiscali
D-RU
Delegazione alla commissione parlamentare di cooperazione UE-Russia

Ultime attività

Risposta alle situazioni di crisi e di forza maggiore (A9-0127/2023 - Juan Fernando López Aguilar) DE

10-04-2024
Dichiarazioni di voto scritte

Die vorgeschlagene Krisenverordnung sieht vor, dass in außergewöhnlichen Situationen, wie Massenankünften von Geflüchteten, spezielle Verfahren angewendet werden können. Sicherlich ist es erforderlich, auch in nicht vorhersehbaren Situationen eine gewisse Flexibilität zu wahren. Allerdings werden in der Verordnung Kriterien für Ausnahmesituationen definiert, die bereits heute absehbar und eingetreten sind und dementsprechend in den regulären Verfahren berücksichtigt wurden. Es handelt sich also nicht wirklich um Ausnahmesituationen.
Zudem ist problematisch, dass die kaum zu definierende Instrumentalisierung von Flüchtlingen durch Drittstaaten als Krise definiert wird, die zulasten der Geflüchteten gehen soll, anstatt durch politische Initiativen gegenüber dem Drittstaat gelöst zu werden.

Istituzione della procedura di rimpatrio alla frontiera e modifica del regolamento (UE) 2021/1148 (A9-0164/2024 - Fabienne Keller) DE

10-04-2024
Dichiarazioni di voto scritte

Die Verordnung sieht vor, dass verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Personengruppen eingeführt werden, die in der Regel 12 Wochen dauern sollen. Ob derartige Grenzverfahren politisch akzeptabel sind, hängt davon ab, wie diese ausgestaltet sind. Bisherige 'Lager' an den Außengrenzen sind wenig ermutigend.
Besonders besorgniserregend finde ich jedoch die Tatsache, dass Rechtsbehelfe in diesen Grenzverfahren keine automatisch aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass Abschiebungen durchgeführt werden können, bevor über einen Einspruch entschieden wurde. Dies stellt meiner Ansicht nach eine eklatante Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar und könnte zu schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen führen.
Angesichts dieser Bedenken habe ich mich entschieden, diese Verordnung nicht zu unterstützen und habe mich enthalten.

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