Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Reform des EU-Wahlrechts: Spitzenkandidaten und Sperrklauseln 

Der Europawahlkampf sollte mit offiziell eingesetzten EU-weiten Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der EU-Kommission ausgefochten werden, so steht es in einer „legislativen Initiative“, die am Mittwoch zur Abstimmung steht. Die jeweiligen Kandidaten sollten auch Bewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament sein und bis spätestens zwölf Wochen vor der Wahl nominiert werden, heißt es in dem Text.

Die Abgeordneten schlagen in dem Text vor, eine verbindliche Sperrklausel zwischen 3 % und 5 % für die Verteilung der Sitze in Mitgliedstaaten mit nur einem Wahlkreis und in Wahlkreisen einzuführen, in denen eine Listenwahl stattfindet und es mehr als 26 Sitze gibt.


Nach den vorgeschlagenen Regeln würden alle EU-Bürger ihr Wahlrecht unter vergleichbaren Bedingungen ausüben können, auch wenn sie außerhalb der EU leben. Der Vorschlag befürwortet die Einführung der Briefwahl, der elektronischen Stimmabgabe oder der Stimmabgabe über das Internet in den EU-Ländern.


Hintergrundinformation:


Dem Parlament wird in Artikel 223 AEUV die Befugnis übertragen, die Reform seines eigenen Wahlverfahrens in die Wege zu leiten:

 

„Das Europäische Parlament erstellt einen Entwurf der erforderlichen Bestimmungen für die allgemeine unmittelbare Wahl seiner Mitglieder nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen. Der Rat erlässt die erforderlichen Bestimmungen einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.“ (Artikel 223 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)



Debatte: Dienstag, den 27. Oktober

Abstimmung: Mittwoch, den 28. Oktober

Verfahren: Legislativer Initiativbericht

Pressekonferenz : Mittwoch, den 28. Oktober um 14:30 Uhr

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