Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Verschärfte Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung 

Am Mittwoch stehen neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch die Verhinderung von Geldwäsche und Verschärfung der Kontrolle über Kapitalströme zur Abstimmung.

Die entsprechende Debatte steht am Dienstag auf der Tagesordnung.

Die derzeitigen Unterschiede zwischen den Instrumenten der EU-Länder, Geldwäschedelikte zu definieren und zu strafrechtlich zu verfolgen, erschweren die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und schaffen Schlupflöcher für Kriminelle und Terroristen.

Die neuen Maßnahmen, einschließlich EU-weiter Definitionen und Mindeststrafen bezüglich der Geldwäsche, würden die Durchsetzung in diesem Bereich verbessern und hätten einen größeren Abschreckungseffekt.

Die neuen Regeln für den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr sollen Schlupflöcher schließen, indem sie die Definition von "Bargeld" auf Gold und anonyme Prepaid-Bankkarten ausdehnen, so dass die Behörden Informationen über Bargeldbewegungen unter der derzeitigen Schwelle von 10.000 Euro registrieren und Bargeld vorübergehend beschlagnahmen können, wenn sie Straftaten vermuten. Schließlich müsste auch "unbegleitetes" Bargeld, das per Fracht oder Post verschickt wird, offengelegt werden.

Debatte: Dienstag, den 11. September

Abstimmung: Mittwoch, den 12. September

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung