Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Notmaßnahmen für den Fall eines Brexit ohne Abkommen 

Damit Bürger und Unternehmen möglichst wenig unter einem „harten“ Brexit leiden müssen, stehen Sondermaßnahmen in verschiedenen Bereichen zur Abstimmung.

Es geht um Notfallregelungen in den Bereichen Reise, Luft- und Straßenverkehr, Erasmus, soziale Sicherheit und Fischerei.


Auf Ersuchen des Parlaments und des Rates hat die EU-Kommission Notfallmaßnahmen vorgeschlagen, um die Auswirkungen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen abzumildern.


Notfallmaßnahmen bringen nicht die Vorteile einer Mitgliedschaft oder einer Übergangszeit. Sie sind zeitlich befristet, von beschränkter Tragweite und werden einseitig von der EU erlassen, unter der Bedingung, dass das Vereinigte Königreich ähnliche Maßnahmen ergreift (Gegenseitigkeit).


Zu den Gesetzgebungsmaßnahmen, die am Mittwoch mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in einem Dringlichkeitsverfahren zur Abstimmung gestellt werden, gehören unter anderem:



  • Fangerlaubnis für EU-Fischereifahrzeuge in britischen Gewässern und Fangtätigkeiten britischer Fischereifahrzeuge in EU-Gewässern







Abstimmung: Mittwoch, den

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)