Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Gemeinsame Sicherheitsmerkmale für Personalausweise  

Die neuen Regeln zur Bekämpfung des Dokumentenbetrugs stehen am Mittwoch zur Debatte und am Donnerstag zur Abstimmung.

In der EU gibt es mindestens 86 verschiedene Versionen von Personalausweisen und 181 Arten von Aufenthaltsdokumenten. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Verwendung von gefälschten Dokumenten, die auch von Kriminellen zur Einreise in die EU verwendet werden können, und damit den Identitätsbetrug, zu verhindern.


Die aktualisierten Vorschriften, die bereits im Februar von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates vereinbart wurden, würden gemeinsame Mindestsicherheitsmerkmale für Personalausweise in der EU festlegen und die Speicherung eines Gesichtsbilds und zweier Fingerabdrücke auf einem Chip auf der Karte verbindlich vorschreiben.


Ausweise, die diese Anforderungen nicht erfüllen, würden nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer (sie würden dann entsprechend der neuen Vorschriften erneuert) oder spätestens 10 Jahre nach Anwendung der neuen Regeln ihre Gültigkeit verlieren. Ausweise, die keinen maschinenlesbaren Bereich haben, wie z.B. griechische Ausweise, würden innerhalb von fünf Jahren verfallen.


Abstimmung: Donnerstag, den 4. April

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)