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Scheiden ist nie einfach, wenn Rechtssystem kollidieren, kann es zum Albtraum werden. ©BELGA_belpress_Philippe Turpin Was im EU-Recht bisher nur eine ungenutzte Möglichkeit war, soll nun erstmals Wirklichkeit werden: Dass nämlich eine Reihe von Staaten im Rahmen der EU gemeinsames Recht schaffen, dass nur für jene gilt die freiwillig mitmachen. 14 Mitgliedstaaten wollen zukünftig im Scheidungsrecht enger zusammenarbeiten. Das Europaparlament hat heute (16. Juni) der Anwendung des Verfahrens zugestimmt, gleichzeitig jedoch seine Mitentscheidungsrechte eingefordert.
Während Malta zwar eine rechtliche Trennung aber keine Auflösung der Ehe kennt, kann man in Schweden den Bund fürs Leben auf dem Postweg auflösen. 16 Staaten der EU werden in Zukunft immerhin einheitlich regeln, welches nationale Recht zur Anwendung kommt wenn Paare unterschiedlicher Nationalität sind oder sich das Ja-Wort im EU-Ausland gegeben haben.
Mit 615 Stimmen dafür und nur 30 Gegenstimmen stimmten die Europa-Abgeordneten heute (16. Juni) in Straßburg erstmals für die Anwendung der Verstärkten Zusammenarbeit.
Verstärkte Zusammenarbeit
Die Verstärkte Zusammenarbeit wurde ursprünglich durch den Vertrag von Amsterdam 1999 eingeführt. Es ermöglicht einer Gruppe von Mitgliedstaaten (mindestens einem Drittel der derzeit 27) im Rahmen des EU-Rechts und der EU-Organe gemeinsame Regelungen einzuführen, die nur für die beteiligten Staaten gelten.
Das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit kann nur dann angewandt werden, wenn sich der Ministerrat erwiesenermaßen bei einem Thema nicht einig werden kann.
Europäische Scheidung
Da das Thema seit 2006 festgefahren war, haben sich nun 14 Mitgliedstaaten (darunter Österreich und Deutschland) darauf geeinigt, es „internationalen“ Ehepaaren zu ermöglichen, sich entweder in ihren Heimatländern oder in dem Land, in dem sie leben, scheiden zu lassen.
Bislang mussten sich Scheidungsrichter mit der Gesetzgebung in allen betroffenen Ländern auseinandersetzen, was zu Problemen führte, welches Recht denn nun anwendbar sei, wie es im Bericht des polnischen Europa-Abgeordneten Tadeusz Zwiefka (Europäische Volkspartei) heißt.
Die restlichen Mitgliedstaaten sind von dieser Zusammenarbeit im Scheidungsrecht nicht betroffen, haben jedoch die Möglichkeit, nachträglich jederzeit einzusteigen.
Mitentscheidungsrechte für das Parlament gefordert
Die Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit muss von Kommission und Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit genehmigt werden, und bedarf auch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.
In Folge wird das Parlament jedoch zum jeweiligen Thema (in diesem Fall Scheidung) nur angehört - es hat formell nicht das Recht, den Entwurf abzulehnen oder abzuändern. Zwiefkas vom Plenum heute angenommener Bericht fordert, dass dem Parlament auch hier die vollen Rechte des Mitentscheidungsverfahrens zugestanden werden.
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