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Strong - but not invulnerable. Despite an impressive 4 metres and 600kg, the blue fin tuna is an endangered species. And why? Overfishing and illegal catches....(read more) Facebook Für selbständige Bus- und Fernfahrer müssen die gleichen Regeln gelten wie für Angestellte eines Unternehmens, so das Europäische Parlament. Die Abgeordneten haben somit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Sie argumentieren, dass die Gleichbehandlung aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit sowie zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs nötig ist.
Mit dem heutigen Votum (368 Ja-Stimmen, 301 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen) ist das EP seinem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten gefolgt und hat gegen den ursprünglichen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission gestimmt. Dieser sah vor, selbständige Fahrer von der Arbeitszeitrichtlinie auszunehmen.
Da die EU-Kommission im Anschluss an die Abstimmung des EP über den Vorschlag der Kommission ankündigte "alle verschiedenen Optionen zu prüfen, inklusive des Zurückziehens des Gesetzesvorschlags", bestätigte das EP seine Position in der Abstimmung zur legislativen Entschließung mit 383 Ja-, 263 Nein- Stimmen und 23 Enthaltungen.
Die Berichterstatterin Edit Bauer (EVP, Slowakei) sowie eine Mehrheit von EVP, ALDE und EKR unterstütze den Ansatz der Kommission, eher das Problem der scheinselbständigen Kraftfahrer zu bekämpfen, als selbständige Kraftfahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Sie argumentieren, dass für Selbständige bereits die Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten gelten und dass selbständige Unternehmen derzeit in keiner anderen Branche von Arbeitszeitregelungen betroffen sind.
Selbständige Fernfahrer waren zunächst von den Regeln der bestehenden EU-Arbeitszeitenrichtlinie ausgenommen, wären jedoch ab dem 23. März 2009 unter diese gefallen, hätte die Kommission keinen gegenteiligen Vorschlag unterbreitet. Genau dies tat die Kommission jedoch im Oktober 2008 und schlug vor, Selbständige grundsätzlich auszunehmen.
Das EP beschloss heute allerdings, dass für selbständige Fernfahrer die gleichen Regeln wie für angestellte Fahrer gelten sollen hinsichtlich Be- und Entladen, Unterstützung für Fahrgäste, Reinigung und Wartung sowie bezüglich der Formalitäten im Zusammenhang mit Polizei und Zoll. Momentan sieht die Gesetzeslage ein wöchentliches Fahrlimit von durchschnittlich 48 Stunden vor. Dieses Limit kann allerdings auf bis zu 60 Stunden pro Woche angehoben werden, vorausgesetzt der Wochendurchschnitt von 48 Stunden wird über einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschritten.
Nächste Schritte
Mit der Ablehnung des Vorschlags der Kommission bleibt die geltende Richtlinie 2002/15/EG in Kraft, die die Einbeziehung der selbständigen Fahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie ab dem 23. März 2009 vorsieht.
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