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Plenartagung 14.-17. Juni

Strafrechtsverfahren: “Man soll dieselben Rechte haben wie ein Einheimischer“

 
 
Baroness Ludford   Baroness Ludford

Was, wenn man in einem anderen EU-Land einer Straftat beschuldigt wird und die im Gerichtsverfahren verwendete Sprache nicht versteht? Kann es ein faires Verfahren geben, wenn der Angeklagte der Verhandlung nicht wirklich folgen kann? Die Europa-Abgeordneten werden in Straßburg am Mittwoch voraussichtlich einem neuen Richtlinienentwurf zustimmen, der Angeklagten Übersetzung bzw. Verdolmetschung garantieren soll. „Ein Gewinn für alle Seiten, da dadurch die Justiz effektiver und gerechter wird“, meint Berichterstatterin Sarah Ludford im Interview.


Der Richtlinienentwurf legt fest, dass Verdächtige, Festgenommene, behördlich Befragte oder Angeklagte, die die Landessprache nicht verstehen, unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Übersetzungen und einen Dolmetschdienst für Anhörungen, Befragungen und Besprechungen mit ihrem Anwalt haben sollten.


“Grob gesagt, sollte man dieselben Rechte haben wie ein Einheimischer, der die Sprache versteht“, meint die britische Berichterstatterin des Europaparlaments Sarah Ludford (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - ALDE).


Gerechtere und effizientere Verfahren


Die Richtlinie soll gewährleisten, dass Personen, die in anderen Mitgliedstaaten festgenommen wurden oder an andere Mitgliedstaaten ausgeliefert wurden, ein faires Verfahren bekommen. Sie wird als Ergänzung des Europäischen Haftbefehls gesehen.


Ein krasses Beispiel für ungerechte Verfahren aufgrund von Sprachproblemen sei der Fall Gary Mann: Der britische Fußballfan wurde in Portugal als Hooligan verhaftet und verurteilt. Er glaubte, er müsse nur das Land verlassen - doch Jahre später stellte Portugal einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn aus.


„Es geht nicht darum, nett zu mutmaßlichen Verbrechern zu sein“, führt Ludford aus, „sondern die Justiz wird auch effizienter, wenn zu Beginn weg gut entschieden wird - ein Gewinn für alle Seiten.“


Welche Sprachen?


Auf die Frage, ob etwa auch in Minderheitssprachen übersetzt werden müsse, antwortet Ludford, es sei unmöglich, eine Liste mit Sprachen zu erstellen.


Die Mitgliedstaaten müssten jedoch sicherstellen, dass jeder Angeklagte die gerichtlichen Verfahren verstehen kann. Dies sei auch eine Frage der individuellen Einschätzung. 


Mitgliedstaaten sollen Kosten übernehmen


Laut dem Richtlinienentwurf sollen die Kosten für den Dolmetsch- und Übersetzungsdienst von den Mitgliedstaaten getragen werden.


Für Ludford wäre es jedoch sogar möglich, dass durch die Richtlinie Kosten eingespart werden. „Berufungen sind sehr kostspielig - Fehlurteile führen nicht nur zu schlechtem Ruf, sondern kosten auch Geld“, meint sie.


Am Mittwoch (16. Juni) wird im Rahmen der Plenartagung in Straßburg über die Richtlinie abgestimmt. Im Falle einer Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, sie in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen.


Debatte: Montag ca. 19:30

Abstimmung: Mittwochmittag