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„Eine Alternative zu den Gerichten“ - der EU-Bürgerbeauftragte

 
 
Nikiforos Diamandouros   Nikiforos Diamandouros

Er untersucht Missstände in den Einrichtungen der EU und passt auf, dass Entscheidungen transparent und verantwortlich gefällt werden. Am Dienstag präsentiert der Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) P. Nikiforos Diamandouros im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments seinen Jahresbericht. Vorab sprach er mit uns über die Verwirrung, die über seine genaue Rolle herrscht - aber auch darüber, wie sich seine Arbeit etwa durch den Vertrag von Lissabon verändert.


Im Jahr 2008 waren 75% der bei Ihnen eingebrachten Beschwerden unzulässig. Herrscht viel Verwirrung darüber, was der Bürgerbeauftragte eigentlich macht?


Die Zahl ist seitdem etwas zurückgegangen, aber es sind noch immer ca. 70%. Es ist sehr schwierig, sogar für sehr gebildete Menschen, zu verstehen, dass sie sich nicht an mich wenden können, wenn die EU-Gesetzgebung auf nationaler Ebene missachtet wird. In diesem Fall müssen sie sich an die Bürgerbeauftragten der Mitgliedsstaaten wenden. Fast 80% der unzulässigen Beschwerden gehen auf dieses Missverständnis zurück.


Aus diesem Grund haben wir ein Netzwerk gegründet, das  Europäische Netzwerk für Ombudsleute, mit dem wir alle Beschwerden weiterleiten, sodass sie direkt an die richtige Institution kommen, ohne dass der Bürger oder der Beschwerdeführer von Institution zu Institution rennen muss, um die zuständige Stelle zu finden. In anderen Worten, wir machen diese Arbeit für sie.


Also, um auf die Frage zurückzukommen: Es gibt Verwirrung. Aber es ist eine Verwirrung, die man leicht auflösen kann.


Wie hat sich der Job in den sieben Jahren Ihrer Amtszeit verändert? Wie hat sich etwa der Vertrag von Lissabon auf Ihre Arbeit und die Rolle des Bürgerbeauftragten ausgewirkt?


Die Institution hat in diesen sieben Jahren einen großen Entwicklungsprozess durchlaufen. Das Büro des Bürgerbeauftragten ist ebenfalls gewachsen: von 28 Personen im Jahr 2003 auf 65 heute.


Ich habe allen Grund zur Annahme, dass Lissabon neue Möglichkeiten bietet. Die Charta der Grundrechte hat jetzt denselben Rechtsstatus wie die Verträge ­– sie ist rechtsverbindlich. Und vergessen Sie nicht, dass der Artikel 41 der Charta eine effektiv funktionierende Verwaltung als ein Bürgerrecht beschreibt.

Außerdem werden durch den Lissabonner Vertrag alle Institutionen, Ämter, Agenturen und andere Organe, auch der Europäische Rat, meinem Mandat zugeordnet. Dazu kommt, dass das alte Säulensystem verschwindet, und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Säule II), die vorher außerhalb meines Mandats lag, nun auch meinem Mandat unterworfen wurde.


Logischerweise ist zu erwarten, dass all dies mehr Beschwerden bringt, und gleichzeitig mehr Möglichkeiten für den Bürgerbeauftragten, die Anliegen der Bürger zu vertreten.


Obwohl die Entscheidungen des Bürgerbeauftragten keine Rechtskraft haben, hält man sich doch mehrheitlich an sie, etwa zu 70 %. Warum ist das so?


Die EU hat eine sehr starke Tradition von Gesetzgebung. Sie versucht momentan, ihr demokratisches Profil zu schärfen. Das heißt, man hat großen Respekt und viel Verständnis  für das Einhalten von Regelungen und Entscheidungen, nicht nur Gerichtsentscheidungen, sondern Spielregeln allgemein.


Sie haben jedoch recht: Der Bürgerbeauftragte ist kein gerichtlicher Ansprechpartner. Er stellt eine Alternative zu gerichtlichen Wegen dar. Ich habe nicht die Macht, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.


Aber ich sehe das eher als Herausforderung, nicht als Schwäche. Ich muss also so zwingend und überzeugend argumentieren, dass es für die andere Seite sehr schwierig wird, meine Entscheidung zu ignorieren.


Das heißt nicht, dass es keine Meinungsverschiedenheiten gibt. Das heißt auch nicht. dass es keine frustrierenden Momente gibt, oder dass die Entscheidungen auf der Stelle akzeptiert werden. Es kann ziemlich lange dauern. Aber am Ende wird ihnen normalerweise sehr weitgehend entsprochen. Und ich glaube, dass das für uns alle sehr zufriedenstellend ist.

 
 
 
Der Bürgerbeauftragte
 

Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament ernannt.

 
 

Er untersucht Beschwerden über Missstände oder Fehlentscheidungen in den Organen und Einrichtungen der EU.

 
 

Er kann kritische Bemerkungen, Empfehlungen und Sonderberichte verfassen.

 
 

Im Lauf der Jahre hat der Europäische Bürgerbeauftragte nahezu 35 000 Fälle bearbeitet.

 
 

Der Grieche P. Nikiforos Diamandouros ist seit April 2003 im Amt (wiedergewählt im Januar 2010)

 
 
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