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Die Höhe der Ersatzzahlungen für Angestellte insolventer Unternehmen wird in den EU-Staaten bisher unterschiedlich geregelt. ©Getty Image EU-Mitglieder sind verpflichtet, Mitarbeitern insolventer Unternehmen ausstehende Löhne zu erstatten. Aber reichen die in den Mitgliedstaaten gezahlten Beträge aus? Eine Anhörung des Beschäftigungsausschusses befasste sich am Mittwoch mit der derzeit gültigen EU-Richtlinie und zog Bilanz.
Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 1980 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ausstehende Lohnzahlungen zahlungsunfähiger Unternehmen zu übernehmen. So stieg 2009 durch die weltweite Wirtschaftskrise die Nachfrage nach staatlichen Garantiezahlungen um 20 Prozent im Vergleich zu 2008, berichtet die EU-Kommission.
Zwar wurde die EU-Richtlinie 2009 überarbeitet, doch kommt es EU-weit noch immer zu starken Unterschieden bei ihrer Umsetzung in nationales Recht. So variiert etwa die Höhe der ausgezahlten Beträge von Land zu Land. Auch gibt es keine klaren Vorgaben, für welchen Zeitraum Löhne gezahlt werden und wer genau als Arbeitnehmer gilt und Geld einfordern kann.
Wiebke Warneck vom Europäischen Gewerkschaftsbund befürchtete, dass die derzeit gültigen EU-Vorgaben angesichts der Schwere der Wirtschaftskrise viele Arbeitnehmer nicht ausreichend schützen. Oftmals überstiegen die ausstehenden Gehälter die staatlichen Garantiebeträge, sagte sie. "Das Risiko steigt dramatisch, dass Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten nachzukommen."
Die Berichterstatterin des Beschäftigungsausschusses, die britische Abgeordnete Julie Girling aus der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten hingegen sagte: "Wenn etwas nicht kaputt ist, muss man es auch nicht reparieren. Wenn zum Beispiel in Belgien 98 Prozent der Forderungen erfüllt werden, müssen wir uns fragen, wo überhaupt das Problem liegt."
Girling zufolge hat die EU erfolgreich einen Mindeststandard zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffen. Die weitere Vereinheitlichung der Regelungen, befürchtet Girling, könnte sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten auswirken. Ein EU-weit gültiger Mindestbetrag für Garantiezahlungen an Arbeitnehmer sei nicht notwendig.
Ein Vertreter der Kommission sagte bei der Anhörung, auch die Kommission plane derzeit nicht, die Richtlinie zu ändern, aber werde "das Problem weiterhin genau verfolgen". Die Kommission wertet zurzeit die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie aus.
Auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments wird sich bald näher mit dem Thema auseinandersetzen.
20 Prozent mehr Fälle 2009 als 2008
2,2 Millionen Fälle 2006-08; 1,2 Millionen Fälle 2009
ausgezahlte Beträge: von 3,8 Milliarden Euro 2008 auf 6,5 Milliarden Euro 2009 gestiegen