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Plenum: Langfristige Budgetplanung, die Erweiterung des Schengenpaktes und Beziehungen mit Russland

Umweltkosten durch Güterschwerverkehr: Das Parlament führt das Verursacherprinzip ein

 
 

Die Revision der Wegekostenrichtlinie eröffnet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Kosten für Luftverschmutzung und Lärm zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren in den LKW-Mautpreis einzubeziehen. Die Dienstag im Plenum verabschiedeten Mautregeln sollen überdies gewährleisten, dass die Einkünfte der Finanzierung für leistungsfähigerer und umweltverträglicher Transportsysteme verwendet werden.


Vor der Abstimmung unterstrich der Berichterstatter Said El Khadraoui (S&D, Belgien), dass der mit dem Rat ausgehandelte Kompromiss einen richtungweisenden Meilenstein für das nächste Jahrzehnt europäischer Verkehrspolitik darstelle. "Erstmals bietet die Wegekostenrichtlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, externe Kosten im Straßengüterverkehr nach dem Verursacherprinzip zu verrechnen", so El Khadraoui. Er fügte hinzu: "Nun hängst es von deren politischen Willen ab, bestmöglichen Gebrauch der vielfältigen Variationsmöglichkeiten zu machen, um die Mobilität zu verbessern."


Im Durchschnitt könnte der Aufpreis auf bislang geltende Mautgebühren für die Straßennutzung im Schnitt rund 3 bis 4 Cents pro Fahrzeugkilometer betragen, um Kosten der Umweltbelastung durch Lärm und Luftverschmutzung abzudecken. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich fortan über alle EU-Autobahnnetze und gilt für Fahrzeuge ab 3,5 t. Mitgliedstaaten, die Mautgebühren erst ab 12 t einheben wollen, dürfen dies auch nach den neuen Vorgaben, müssen die Ausnahme jedoch der Kommission gegenüber begründen.


Zweckbindung


Im Gegenzug verpflichten sich die Mitgliedstaaten, 15 % ihrer Mauteinnahmen in den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) zu investieren. Der Rest sollte der Minderung der negativen Umweltauswirkungen des Güterschwerverkehrs und der Finanzierung nachhaltiger, effizienter und sicherer Verkehrssysteme dienen. Dazu zählen auch sichere Parkplätze für LKW. Die von den Parlamentariern in der Richtlinie verankerte regelmäßige Berichtspflicht der Mitgliedstaaten an die Kommission soll für Transparenz und eine öffentliche Debatte über nationale Mauteinnahmen und die Verwendung der Gelder sorgen.


Flottenerneuerung


LKW mit emissionsarmen Motoren der Klasse EURO V sind bis Ende 2013, jene der Klasse EURO VI bis Ende 2017 von der Anrechnung externer Kosten der Luftverschmutzung ausgenommen. In sensiblen und Bergzonen ist auch weiterhin ein Mautaufschlag von bis zu 25 % erlaubt, der zusätzlich zu den externen Kosten für die EURO Klassen 0-II und ab 2015 auch für Euro III angerechnet werden darf.


Stauzeiten meiden


Eine einkommensneutrale Lösung wurde vom Parlament zum Zwecke besseren Managements der Verkehrsströme in stauanfälligen Zonen angenommen. Demnach können während maximal fünf Stunden pro Tag erhöhte Tarife von bis zu 175 % verrechnet werden, die den Rest der Zeit durch niedrigere Mautgebühren ausgeglichen werden. Ein von der Kommission zu erstellendes Handbuch mit Tarifen und Anwendungszeiten aller Mautstrecken der EU soll Transportunternehmen eine kostengünstige und umweltschonende Zeit- und Routenpläne erleichtern.


Die revidierten Regeln der "Eurovignette"-Richtlinie wurden mit 505 Ja-Stimmen gegen 141 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen. Der Ministerrat muss dem Kompromiss noch formell in 2. Lesung zustimmen.