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Themen: Verbraucherrechte, EU-Haushalt 2014-2020, Schengen-Raum

Parlament beendet Straflosigkeit bei Verkehrsdelikten im Ausland

 
 

Der Austausch von Fahrzeughalterdaten zwischen Mitgliedstaaten wird bald zur Regel werden, um Übertretungen der Straßenverkehrsordnung zu ahnden, egal wo sie in der EU begangen wurden. Das Parlament hat am 6. Juli neue Vorgaben für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit für mehr Verkehrssicherheit verabschiedet.


Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Parlamentarier wollen sicherstellen, dass gleiches Recht für alle gilt, auch für jene Verkehrssünder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.


„Nach mehr als dreijährigen Diskussionen stellt diese Einigung einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, um Verkehrssündern das Gefühl der Straflosigkeit zu nehmen und die Anzahl der Unfallopfer weiter zu reduzieren“, erklärte die spanische Abgeordnete Inés Ayala Sender (S&D),  Berichterstatterin des Parlaments.


Systematischer Austausch von Fahrzeugdaten


Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die  Lenker- oder Fahrzeughalterdaten im Fall einer schweren Übertretung auf Anfrage den Behörden eines anderen Mitgliedstaates zur Verfügung zu stellen. Letztere senden dem Verkehrssünder einen persönlich adressierten, eingeschriebenen Brief, um ihn über das Delikt, die Strafe sowie die rechtlichen Konsequenzen und Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Strafverfolgung und Höhe des Bußgelds entsprechen einzig den Regeln des Staates, in dem die Übertretung begangen wurde.


Das Parlament hat den Vorschlag des Verkehrsausschusses für strengere Datenschutzauflagen angenommen. Die persönlichen Daten dürfen nur zum Zweck verbesserter Verkehrssicherheit gespeichert werden und sind nach Beendigung des Verfahrens zu löschen.


Nur unfallträchtige Übertretungen werden geahndet


Grenzübergreifende Verfolgung soll in folgenden Fällen systematisch ermöglicht werden: Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, ein nichtangelegter Gurt, das Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Motorradhelm, das Befahren eines für den Normalverkehr gesperrten Fahrstreifens (etwa Busspuren) und die illegale Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten.


Nächste Schritte


Die Richtlinie sollte nun gemäß einer informellen Vereinbarung mit dem Parlament in 2. Lesung vom Ministerrat einstimmig angenommen werden, um unmittelbar nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten zu können. Die Mitgliedstaaten haben maximal 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Ausgenommen bleiben vorerst Irland und das Vereinigte Königreich, die sich dem System später anschließen können, sowie Dänemark, aus verfassungsrechtlichen Gründen.


Verfahren: Mitentscheidung, 2. Lesung