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EU-Bürger kritisieren Einschränkung ihrer Freizügigkeitsrechte

Bürgerrechte 10-04-2012 - 18:53
 
 
Unterschiedliche Pässe, gleiche EU-Bürgerrechte ©BELGA_DPA_D.Karmann   Unterschiedliche Pässe, gleiche EU-Bürgerrechte ©BELGA_DPA_D.Karmann

Ein Viertel aller EU-Bürger, die sich 2010 beim EU-Parlament über Verstöße gegen EU-Recht beschwerten, klagte über Einschränkungen ihrer Freizügigkeit. Ende März verabschiedete das Europäische Parlament einen detaillierten Bericht zu Einschränkungen von Grundfreiheiten in der EU. Die Parlamentarier kritisierten EU-Staaten wie Schweden, Großbritannien und Polen und fordern weitere Reformen.


EU-Bürger dürfen überall in der Union arbeiten und leben, diese sogenannte Personenfreizügigkeit ist einer der Grundpfeiler des EU-Binnenmarktes. Doch viele EU-Bürger stoßen immer wieder auf Hindernisse, wenn sie grundlegende EU-Bürgerrechte einfordern.


Sozialhilfe verweigert


Bemängelt wurden 2010 vor allem Probleme bei der Ausstellung persönlicher Dokumente in anderen EU-Staaten. Wird etwa in Schweden eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert, ist keine Revision möglich. Antragstellern wird so das Recht auf Berufung genommen. Niederländer, die im Ausland leben, beschwerten sich über Probleme bei der Ausstellung neuer Reisedokumente.


Weitere Eingaben betrafen Sozialhilfeansprüche, die überall in der EU gelten sollten, von britischen Behörden aber verweigert wurden. Kritisiert wurde auch die Weigerung polnischer Behörden, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.


Ende März 2012 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments für den Bericht der rumänischen Liberaldemokratin Adina-Ioana Vălean zu ungerechtfertigten Einschränkungen von EU-Bürgerrechten. Die Parlamentarier fordern von den Regierungschefs der EU, Einschränkungen der Freizügigkeit abzuschaffen. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Freizügigkeitspolitik der EU zu untersuchen.


EU-Bürgerrechte


Neben der freien Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes stehen jedem EU-Bürger weitere Rechte zu, so etwa Schutz durch den diplomatischen Dienst jedes EU-Staates. Auch darf kein Bürger der Union in einem anderen EU-Land wegen seiner Nationalität benachteiligt werden.


Diese Rechte gelten auch im Umgang mit den Institutionen der EU. So hat jeder EU-Bürger das Recht auf Einblick in die Arbeit der Union. Auskunft muss dabei in der jeweiligen Muttersprache gewährt werden.


Beschwerden der EU-Bürger


Werden diese Rechte verletzt, kann jeder EU-Bürger eine Petition an das Europäische Parlament richten oder den EU-Ombudsmann anrufen. Allein 2010 gingen beim Europäischen Parlament knapp 1700 Beschwerden ein, etwa jede vierte Petition bezog sich auf Einschränklungen der Freizügigkeit. Am häufigsten beschwerten sich Deutsche, kritisiert wurden jedoch an erster Stelle spanische Behörden.


Hilfe durch Solvit


Abhilfe, so die Forderung der Parlamentarier, können informelle Online-Plattformen wie Solvit und 'Ihr Europa' schaffen. Der Petitionsausschuss des EPs sucht nach Bürgerbeschwerden den direkten Dialog mit nationalen und regionalen Behörden. Häufig können so schnelle und außergerichtliche Lösungen gefunden werden.

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