Pen and notepad - check. Dictaphone - check. Hard-hitting questions - check. You are now ready to interview Parliament president Martin Schulz in Strasbourg!...(read more) Facebook
Last year, Loreen swept us off our feet with EU-phoria... Sorry, Euphoria. Warm up before tonight's Eurovision 2013 final with this Spotify playlist of some of...(read more) Facebook
Are you a journalist at heart? Do you love writing? Take part in our competition for a chance to interview Parliament president Martin Schulz in Strasbourg!...(read more) Facebook
It's International Day Against Homophobia, so share this post to show your support and join the Parliament in saying STOP to homophobia and transphobia! Facebook Am 19. April werden die Europäischen Parlamentarier über das kontroverse PNR-Abkommen zwischen EU und USA abstimmen. Gestritten wird über den Austausch von Passagierinformationen mit den USA. Diese Daten könnten im Kampf gegen den Terrorismus helfen, doch Datenschützer kritisieren den Plan. Der Innenausschuss hat dem Abkommen zugestimmt, doch die Fraktionen im Plenum sind geteilter Meinung. Wir baten zwei Abgeordnete, ihre Positionen zu erläuterten.
Dafür: Timothy Kirkhope (GB, Europäische Konservative und Reformisten)
Das neuverhandelte Abkommen mit den USA ermöglicht es uns, unter strengen Auflagen und unabhängiger Beobachtung, einzelne und sehr spezifische Details an unseren transatlantischen Partner zu übermitteln.
Der Wert von Fluggastdaten (PNR) sollte nicht unterschätzt werden. In Großbritannien wurden PNR-Daten während der Ermittlungen zu den Londoner Terroranschlägen von 2005 genutzt. Auch bei der Aufklärung des Anschlags von Mumbai spielten Fluggastdaten eine Rolle. Weltweit haben diese Informationen die Verhaftung von dutzenden Mördern, Pädophilen, Vergewaltigern und Drogenhändlern ermöglicht.
Ich glaube nicht, dass die USA diese Informationen für einen Plot á la George Orwell verwahren will. Die Daten werden genutzt, um Sicherheit vor Terrorismus zu gewährleisten. Diese Gefahr sollte nie unterschätzt werden, vor allem nicht nach dem 11. September. Die Antwort des Europäischen Parlaments muss daher den aktuellen Herausforderungen standhalten.
Wichtig ist aber auch, dass wir dafür gesorgt haben, dass dieses Abkommen nur genutzt wird, um schwerwiegenden staatenübergreifenden Verbrechen und Terroranschlägen vorzubeugen, sie aufzudecken und zu bestrafen. Gleichzeitig werden die Daten der Passagiere geschützt und sie haben das Recht, zu sehen wie und wo ihre Daten genutzt werden. Besonders sensible Informationen werden nur in außergewöhnlichen Fällen genutzt und nach sechs Monaten anonymisiert.
Das Parlament hat nun zwei Möglichkeiten. Es kann sich weiter aus allem heraushalten und das Abkommen ablehnen, wie die Berichterstatterin das anscheinend möchte. Oder es kann anerkennen, dass wir wirklich erfolgreiche Verhandlungen geführt haben, die sowohl Menschenleben als auch die Freiheit schützen.
Dagegen: Berichterstatterin Sophie in t'Veld (NL, Liberale und Demokraten Europas)
Das EU-US Abkommen zu Fluggastdaten entspricht nicht den Standards, auf die sich das Europäische Parlament 2010 verständigt hat. Außerdem widerspricht es Europäischem Recht. Das Abkommen weist noch einige ernsthafte Lücken auf.
Ich fürchte zum Beispiel, dass der Gebrauch von PNR-Daten sich nicht auf den Kampf gegen Gewalt und Terrorismus beschränken wird, sondern dass die Daten auch für weitere nur vage definierte Zwecke genutzt werden, etwa bei Einwanderung und Grenzkontrollen. Die Freigabe von sensiblen Informationen - medizinische Daten, Religionszugehörigkeit oder sexuelle Vorlieben - stellt hier ein besonderes Problem dar.
Auch die Speicherung der Daten für unbestimmte Zeit lehne ich entschieden ab, trotz Anonymität. Amerikanische Behörden behalten sich zudem die Möglichkeit vor, sich in Europäische Computersysteme einzuloggen, um auf diese Weise Informationen zu "ziehen".
Unsere Bedenken sind nicht aus der Luft gegriffen. Juristische Experten sowie die Arbeitsgruppe Datenschutz (Artikel 29) und der Europäische Datenschutzbeauftragte halten das Abkommen für unangemessen.
Einige Menschen glauben fälschlicherweise, dass diese Daten nicht länger zur Terrorbekämpfung genutzt werden können, wenn wir des Abkommens ablehnen. Das ist nicht der Fall: Die Informationen werden weiter genutzt. Das Europäische Parlament und ich als Berichterstatter unterstützen explizit den Gebrauch von Fluggastdaten für den Kampf gegen Terrorismus und das internationale Verbrechen.
Das Parlament kann jedoch keinem Abkommen zustimmen, das Europäischen Datenschutzbestimmungen widerspricht und EU-Bürger nicht ausreichend schützt. Sonst schaffen wir einen ernsten Präzedensfall, bedenkt man die steigende Zahl an Ländern, die eine Übermittlung von PNR-Daten fordern.
Arten von PNR-Daten
1. PNR-Buchungscode (Record Locator Code)
2. Datum der Buchung bzw. der Ausstellung des Flugscheins
3. Datum bzw. Daten des geplanten Flugs
4. Name(n)
5. Verfügbare Vielflieger- und Bonus-Daten (d.h. Gratisflugscheine, Upgrades usw.)
6. Andere Namen in dem PNR-Datensatz, einschließlich der Anzahl der in dem Datensatz erfassten Reisenden
7. Sämtliche verfügbaren Kontaktinformationen, einschließlich Informationen zum
Dateneingeber
8. Sämtliche verfügbaren Zahlungs-/Abrechnungsinformationen (ohne weitere
Transaktionsdetails für eine Kreditkarte oder ein Konto, die nicht mit der die Reise betreffenden Transaktion verknüpft sind)
9. Von dem jeweiligen PNR-Datensatz erfasste Reiseroute
10. Reisebüro
11. Code-Sharing-Informationen
12. Informationen über Buchungssplitting bzw. -teilung
13. Reisestatus des Fluggastes (einschließlich Bestätigungen und Eincheckstatus)
14. Flugscheininformationen (Ticketing Information), einschließlich Flugscheinnummer, Hinweis auf einen etwaigen einfachen Flug (One Way Ticket) und automatische Tarifanzeige (Automatic Ticket Fare Quote = automatische Anzeige der Preise)
15. Sämtliche Informationen zum Gepäck
16. Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
17. Allgemeine Eintragungen einschließlich OSI-, SSI- und SSR-Informationen (gemeint sind weitergehende Erläuterung: unbegleitete Minderjährige, hilfsbedürftige Passagiere, Essens- oder Sitzplatzwünsche etc.)
18. Etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System – enthält Informationen zum Namen, Nationalität, Passnummer, Geburtstag)
19. Historie aller Änderungen in Bezug auf die unter den Nummern 1 bis 18 aufgeführten PNR-Daten
Angefügte Erklärungen in kursivem Text. Sonstiger Text stammt aus dem Anhang des PNR-Abkommens.