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EU-Abgeordnete diskutieren am Donnerstag Vorschläge zum Schutz von verschuldeten Hausbesitzern ©BELGA_PRESSASSOCIATION_Rui Vieira Geplatzte Immobilienblasen, ausgelöst durch billige Kredite, führten in vielen EU-Staaten zu tiefgreifenden Bankenkrisen. Schuld sind jedoch nicht nur die Gläubiger, die leichtfertig Kredite vergaben. Auch Schuldner übernahmen sich mit Hypotheken. EU-Abgeordnete drängen nun den Finanzsektor, Kunden besser über Kreditrisiken zu informieren.
Das Problem ist gewaltig: 2009, kurz nach Beginn der Finanzkrise, beliefen sich Hypothekenschulden in der EU auf mehr als die Hälfte des Bruttosozialproduktes der Union. Schulden im Wert von mehr als 6 Billiarden Euro lasteten auf Wohnhäusern und Appartements in ganz Europa.
Drei Jahre später ist die Verschuldung privater Haushalte noch immer eines der größten Probleme in der EU, erläutert der spanische Sozialdemokrat Antolín Sanchez Presedo. "Die Regulierung des Hypothekenmarktes wäre ein wichtiger Schritt hin zur Lösung dieses Problems."
Am Donnerstag (7. Juni) wird der Wirtschaftsausschuss über einen Bericht Presedos abstimmen, der Maßnahmen zur Reform des europäischen Hypothekenmarktes aufzeigt. Zu den wichtigsten Forderungen gehört:
eine bessere Analyse der Kreditwürdigkeit von potenziellen Schuldnern: Nur wer einen Kredit wirklich zurückzahlen kann, sollte ihn erhalten.
der Schutz von Schuldnern, die nach Abschluss einer Hypothek innerhalb von 14 Tagen ihre Meinung ändern können.
mehr Flexibilität. Die Kosten einer früheren Rückzahlung der Schulden sollte nicht allein von den Schuldnern getragen werden. Auch bei Hypotheken in anderen Währungen sollte der Gläubiger einen Teil der Risiken tragen.
nur nach Übereinkunft von Bank und Schuldner: wie in den USA werden die Verpflichtungen des Schuldners bei Zahlungsunfähigkeit durch die Rückgabe des Hauses aufgehoben, auch wenn die Immobilienpreise gefallen sein sollten.
Berichterstatter Presedo setzt sich auch dafür ein, dass Regulierungsbehörden im Notfall weitergehende Maßnahmen erlassen könnten. So seien etwa spezielle Verbraucherwarnungen und strengere Vergabekriterien denkbar, so dass diejenigen, die größere Risiken eingehen, im Ernstfall auch die Folgekosten tragen müssten.