Neue EU-Verbraucherschutzvorschriften gegen irreführende und unlautere Praktiken

Immer mehr Europäer shoppen online, auch in anderen EU-Ländern. Neue EU-Regeln machen den grenzüberschreitenden Internet-Einkauf sicherer.

Am 17. April 2019  verabschiedete das Europäische Parlament neue Regeln zur Verbesserung der Transparenz von Produktplatzierungen auf Online-Marktplätzen und Vorschriften gegen doppelte Qualitätsstandards von Produkten. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften ab 28. Mai 2022 anwenden.


Der Verbraucherschutz wird gestärkt, indem kollektive Rechtsbehelfe eingeführt und schärfere Sanktionen gegen Unternehmen verhängt werden, die die Regeln nicht einhalten.


Die neuen Regeln decken zudem Bereiche ab, zu denen es bisher kein EU-Recht gab, insbesondere beim Online-Shopping als auch in Bezug auf doppelte Qualitätsstandards.

Ein Einkaufskorb mit Waren @AP images/European Union-EP
Neue Verbraucherschutzregeln für (Online-)Shopping @AP images/European Union-EP

Mehr Schutz beim Online-Shopping


Beim Einkauf auf einem Online-Marktplatz müssen Verbraucher klar darüber informiert werden, wer die Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Auch muss ersichtlich sein, ob der Verkäufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. So ist von Anfang an klar, wo die Verantwortlichkeiten liegen und welche Gesetze gelten.


Die sogenannten "neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher" sorgen für mehr Transparenz bei Online-Suchergebnissen. Nutzer werden klar informiert, ob Produkte oder Dienstleistungen aufgrund von bezahlten Platzierungen in Suchergebnissen weit oben angezeigt werden.


Ebenso werden die Verbraucherrechte in Bezug auf "kostenlose" digitale Dienste erweitert. Darunter fallen Verträge, für die kein Geld gezahlt wird, die aber Unternehmen die Nutzung personenbezogener Verbraucherdaten ermöglichen. So wie Verbraucher bereits Online-Verträge über kostenpflichtige digitale Dienste innerhalb von 14 Tagen kündigen können, werden sie nun auch Verträge, die auf der Verwendung personenbezogener Daten beruhen, kündigen können. Dies soll typischerweise für Cloud-Speicherdienste, Social Media oder E-Mail-Konten gelten.

Während Online-Marktplätze mit einem immer größeren Produktangebot und niedrigen Preisen aufwarten, werden auch immer mehr unsichere oder illegale Produkte von Verkäufern, vorwiegend aus Drittstaaten, angeboten. In einer im November 2020 angenommenen Entschließung fordert das Parlament mehr Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle in der EU verkauften Produkte - darunter auch Produkte, die auf neuen Technologien wie KI basieren - den Sicherheitsvorschriften entsprechen, egal ob sie online oder offline angeboten werden oder innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden. Die Abgeordneten fordern eine bessere Marktüberwachung. Online-Plattformen sollen zudem mehr Verantwortung für die Sicherheit von Produkten übernehmen.

Was das Parlament bisher unternommen hat, um Hindernisse bei Online-Einkäufen zu beseitigen und unser digitales Leben zu verbessern.


Einführung kollektiver Rechtsbehelfe in allen EU-Ländern


Verbandsklagen sind nun in allen Mitgliedstaaten möglich. Eine qualifizierte Einrichtung wie eine Verbraucherorganisation kann im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch denselben Händler geschädigt wurden, Rechtsbehelfe einlegen, um zum Beispiel Entschädigung, Ersatz oder Reparatur zu erwirken. Es wird auch möglich sein, eine Verbandsklage im Namen von Verbrauchern aus mehreren EU-Ländern, also grenzüberschreitend, durchzuführen.


Darüber hinaus wird das Recht auf  finanzielle Entschädigung oder Vertragskündigung im Falle unlauterer Geschäftspraktiken in der gesamten EU harmonisiert.


Abschreckende Sanktionen


Die EU-Verbraucherschutzbehörden sind nicht immer angemessen ausgerüstet, um Praktiken zu ahnden, die "Massenschadensfälle" verursachen. Sanktionen fallen unterschiedlich aus und sind oft zu niedrig angesetzt, um abschreckend zu wirken.


Die neuen Regeln ermächtigen nationale Verbraucherschutzbehörden dazu, in koordinierter Weise wirksame und verhältnismäßige Sanktionen zu verhängen.


Produkte unterschiedlicher Qualität


Studien haben gezeigt, dass Produkte unter der gleichen Marke und Verpackung zum Verkauf angeboten werden, sich die Produktzusammensetzung in manchen Ländern jedoch unterscheidet, ohne dass Verbraucher darüber informiert werden.


Damit werden Verbraucher in die Irre geführt. Mit den neuen Rahmenbedingungen wird auch diese Problematik angegangen.


Nächste Schritte


Die Europäische Kommission legte am 15. Dezember 2020 einen Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste, den "Digital Services Act", vor. Mit dem Gesetz sollen digitale Dienste wie Online-Plattformen und -Marktplätze in der EU besser reguliert werden. Das Parlament empfiehlt mehr Maßnahmen zum Schutz vor illegalen, gefälschten und unsicheren Produkten.

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