Infografik: Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Europäischen Parlaments

Zu Beginn der zweiten Hälfte der Wahlperiode 2019–2024 wählten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine neue Präsidentin. Erfahren Sie mehr über das Verfahren in der Infografik.

Infografik über die Wahl und die Aufgaben des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments
Wie wird der Parlamentspräsident gewählt?

Am 18. Januar 2022 wählten die Abgeordneten Roberta Metsola zur nächsten Präsidentin des Europäischen Parlaments. Zuvor, am 17. Januar, würdigten sie David Sassoli, den am 11. Januar verstorbenen Präsidenten.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt werden entweder von einer Fraktion oder einer Gruppe von mindestens 36 Abgeordneten (einem Zwanzigstel aller Abgeordneten) vorgeschlagen. Es können bis zu vier Abstimmungsrunden stattfinden, wobei die letzte zwischen den beiden Kandidatinnen und Kandidaten stattfindet, die in der vorletzten und dritten Runde die meisten Stimmen erhalten hatten. Für die Wahl benötigt eine Kandidatin bzw. ein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Präsidentin bzw. der Präsident leitet die Aktivitäten des Parlaments und vertritt das Parlament in den Beziehungen zu anderen Institutionen. Sie bzw. er kann einige Funktionen an die 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Parlaments delegieren, die ebenfalls während der ersten Plenartagung gewählt werden.

Die Amtszeit der Präsidentin bzw. des Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre. Mitglieder können mehr als einmal in das Amt gewählt werden.

Erfahren Sie mehr über die Rolle des Präsidenten des Europäischen Parlaments.