EP setzt sich für einfachere Anerkennung von Dokumenten in anderen EU-Staaten ein

Dass sich EU-Bürger und Unternehmen aussuchen können, in welchem Mitgliedsstaat sie arbeiten und leben, ist eines der Grundrechte der Unionsbürgerschaft. Trotzdem ist es oft mit bürokratischen Hürden verbunden, öffentliche Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkennen zu lassen. Am Dienstag (4. Februar) werden die EU-Abgeordneten über eine Regelung abstimmen, um die Anerkennung von öffentlichen Dokumenten in der EU zu vereinfachen.

Viola
Die zwei Tage alte Viola im Krankenhaus ©

In einem anderen EU-Land zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, wird einfacher. Denn mit der neuen Verordnung sollen existierende bürokratische Hürden, die oft teuer sind und viel Zeit in Anspruch nehmen, wegfallen. In Zukunft soll es leichter sein, eine Geburtsurkunde anerkennen zu lassen, eine Firma einzutragen, zu heiraten oder eine Aufenthaltskarte zu bekommen.


Dafür sollen zukünftig auch nicht beglaubigte Kopien und Übersetzungen akzeptiert werden. Das besagt der Bericht des deutschen Sozialdemokraten Bernhard Rapkay, der bereits im Dezember 2013 im Rechtsausschuss zur Abstimmung stand. Ein standardisiertes EU-weites Formular für Dokumente soll Übersetzungen unnötig machen und mit dem Binnenmarkt-Informationssystem soll die Echtheit von Dokumenten EU-weit überprüft werden können und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten verbessert werden.


Bürger müssen nicht mehr Echtheit der Dokumente nachweisen


Die neue Verordnung wird das Leben in einem anderen EU-Land einfacher machen, weil Unionsbürger und Firmen normalerweise die Echtheit ihrer Dokumente mit beglaubigten Kopien und Übersetzungen selbst nachweisen müssen. Die Übersetzungen müssen mit einem Stempel eines vereidigten Übersetzers versehen sein, der meistens nur in dem Land gültig ist, in dem der Übersetzer wohnt.


Der Vorschlag gilt unter anderem für öffentliche Urkunden von Mitgliedsstaaten zu Geburt, Tod, Name, Eheschließung, eingetragenen Partnerschaften, Abstammung, Adoption, Wohnsitz, Unionsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit, Grundeigentum, Rechtsform einer Gesellschaft, eines Unternehmens oder einer Vertretungsbefugnis, Rechten des geistigen Eigentums sowie der Vorstrafenfreiheit.


Die Abstimmung im Plenum findet am Dienstag (4. Februar) statt.