"Blue-Card"-Regelung für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern

Die EU-Abgeordneten arbeiten an einer Überarbeitung der Richtlinie über die "Blaue Karte EU" für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern.

Eine Überarbeitung der Richtlinie über die "Blaue Karte EU" ("Blue Card"), welche die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten festlegt, ist heute (15.6.) vom Innenausschuss gebilligt worden. 

Mit den neuen Regeln soll die Fähigkeit der Europäischen Union, hochqualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu halten, gesteigert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft zu erhöhen und die demografischen Herausforderungen zu bewältigen. Ziel ist, die Attraktivität der Blauen Karte zu steigern und es für Drittstaatsangehörige einfacher zu machen, in die EU zu kommen und dort zu arbeiten. Sehen Sie dazu unser Video mit dem Berichterstatter des Parlaments, Claude Moraes (S&D) aus dem Vereinigten Königreich.

"Die Blaue Karte ist kaum bekannt. Sie wird kaum propagiert. Einige Länder nutzen ihr eigenes System. Und andere nutzen das System ganz einfach gar nicht", betont Moraes.

Die aktuellen Bedingungen, die für das Ansuchen um eine Blaue Karte erfüllt werden müssen, sind die Drittstaatsangehörigkeit, der Nachweis über Ausbildung oder berufliche Erfahrung und das Vorliegen eines Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots. Durch die Reform soll eine niedrigere Gehaltsschwelle eingeführt und die erforderliche Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrags verkürzt werden (diese beträgt derzeit ein Jahr). Die Regelung soll zudem auf hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die internationalen Schutz genießen, ausgeweitet werden.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel über das Gemeinsame Europäische Asylsystem

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