Menschenhandel: Fast 16 000 Opfer in der EU

Der EU-Tag gegen Menschenhandel findet seit 2007 jedes Jahr am 18. Oktober statt. Lesen Sie hier mehr über das Thema Menschenhandel in der EU und der Welt.

Lage in der EU und weltweit
Infografik zum Thema Menschenhandel

Allein zwischen 2013 und 2014 wurden laut einem Bericht der Europäischen Kommission 15 846 registrierte, identifizierte und mutmaßliche Opfer von Menschenhandel von den EU-Mitgliedstaaten gezählt. 76 Prozent der Opfer waren Frauen und Mädchen. Die Dunkelziffer könnte jedoch noch weitaus höher liegen.


Zwei von drei registrierten Opfern (67 Prozent) waren Opfer von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung; 21 Prozent waren Opfer von Zwangsarbeit und 12 Prozent waren Opfer anderer Formen der Ausbeutung, wie zum Beispiel Betteln, Organentnahme oder häusliche Sklaverei. Die Mehrheit der identifizierten Opfer waren EU-Bürger.


Was unternimmt das Parlament?


Im Jahr 2011 verabschiedeten die Abgeordneten eine EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, die verschiedene Punkte wie Prävention, Unterstützung der Opfer und Strafverfolgung der Täter beinhaltet.


Die EU-Abgeordneten bewerteten die derzeitige europäische Gesetzgebung zur Bekämpfung von Menschenhandel 2016 neu und nahmen im Mai und Juli zwei Entschließungen an, in denen sie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Lage vorschlugen. Die Abgeordneten forderten die Mitgliedstaaten auf, bereits bestehende Gesetze besser umzusetzen sowie eine verbesserte Unterstützung der Opfer zu gewährleisten.

Erfahren Sie in diesem Bericht der Europäischen Kommission mehr über die Fortschritte im Kampf gegen Menschenhandel seit 2011


Menschenhandel weltweit


Schätzungen zufolge sind rund 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit. Viele davon sind auch Opfer von Menschenhandel, die meisten zum Zwecke sexueller Ausbeutung. Frauen und Mädchen machen mehr als 70 Prozent der weltweit geschätzten Opferzahlen aus.

Auszug aus der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer:

"Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen, einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen, durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung. (...)  Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen, einschließlich Betteltätigkeiten, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Ausnutzung strafbarer Handlungen oder die Organentnahme."