EU-Parlament lehnt höhere Preise für Emissionszertifikate ab 

Pressemitteilung 
 
 

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Die EU-Abgeordneten stimmten am Dienstag dagegen, die Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten zu verschieben, um die Preise der Zertifikate anzuheben. Ein Großteil der EU-Abgeordneten glaubt, dass der Eingriff in den Emissionsmarkt das Vertrauen in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) schwächt. Das EU-EHS soll Treibhausgasemissionen in der EU reduzieren. In einer anderen Abstimmung entschieden die EU-Abgeordneten, zeitweise das EU-EHS nicht auf Interkontinentalflüge anzuwenden.

Der Vorschlag, die Versteigerung der Zertifikate zu verschieben, das sogenannte "Backloading", wurde von einer knappen Mehrheit von 334 Abgeordneten gekippt. 315 EU-Abgeordnete stimmten für den Vorschlag und 63 EU-Abgeordnete enthielten sich. Nun geht der Resolutionsentwurf zurück in den Umweltausschuss des Europaparlaments.

Die EU-Abgeordneten, die den Vorschlag ablehnten, befürworten eine tiefer gehende Reform des EU-EHS. Sie befürchten, dass der Eingriff das Vertrauen der Teilnehmer in den Markt schädigen könnte. Manche mutmaßen auch, dass eine Preiserhöhung der Zertifikate die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beeinträchtigen könnte und die Mehrkosten an private Haushalte weitergegeben werden.

Die Unterstützer des Entwurfs argumentierten, dass das Überangebot der Zertifikate korrigiert werden muss, damit das EU-EHS wie geplant funktioniert. Ein höherer Preis für die Treibhausgasemissionszertifikate könnte den Übergang zu einer grünen europäischen Wirtschaft vorantreiben und würde Anreize für Investitionen und Innovationen verstärken. Außerdem könnten höhere Preise der Zertifikate die Verknüpfung des EU-EHS mit Systemen in anderen Weltregionen erleichtern.

"Ich bedaure zutiefst die heutige Abstimmung. Es ist der Beginn einer Renationalisierung der Klimapolitik", sagte der Berichterstatter Matthias Groote (S&D, DE). "Diese Art von Politik spielt in die Hände der Klima-Skeptiker. Die Ablehnung des 'Backloading'-Vorschlags schwächt das EU-Emissionshandelssystem und gefährdet unsere klimapolitischen Ziele", fügte er hinzu.

Ausnahmen für Interkontinentalflüge

Der Entschließungsentwurf, interkontinentale Flüge zeitweise vom EHS auszunehmen, wurde mit 577 Stimmen angenommen, bei 114 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen. Der Resolutionsentwurf, verfasst vom deutschen EU-Abgeordneten Peter Liese (EVP), wurde bereits mit dem Rat abgestimmt und soll die Einigung auf ein weltweites Abkommen mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation  (ICAO) vorantreiben.

"Luftfahrtemissionen haben sich seit 1990 mehr oder weniger verdoppelt. Sie steigen stetig an", so Berichterstatter Liese. "Einwände von Airlines in Drittländern gegen ihre Einbeziehung ins EHS sind unbegründet. Wir halten die Zeit nur an, weil wir den Rahmen für ein weltweites Übereinkommen innerhalb der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation erreichen wollen. Wir wollen diese Ausnahme nur für die Dauer eines Jahres". Er rief die EU dazu auf, den US-Außenminister John Kerry während der Verhandlungen herauszufordern, und fügte hinzu: "Wenn nach dem Kerry-Liebermann-Gesetz die USA keine Anstrengungen unternehmen, ein ICAO-Abkommen zu erreichen, dann wird Herr Kerry an Glaubwürdigkeit verlieren".

Hintergrund

Das 2005 geschaffene EU-EHS ist ein europäischer Markt für Treibhausgasemissionen mit einer Obergrenze für Emissionen. Diese Obergrenze wurde über einen längeren Zeitraum heruntergesetzt, was bedeutet, dass europäische Unternehmen weniger Emissionen ausstoßen dürfen. Im Vergleich zu 2005 sollen im Jahr 2020 21 % weniger Emissionen von den Industriebranchen, die das EU-EHS umfasst, ausgestoßen werden.

Die Unternehmen erhalten oder kaufen die Emissionszertifikate von den Mitgliedsstaaten. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO2-Emissionen. Ungenutzte Zertifikate können die Unternehmen weiterverkaufen. Ein durch die Obergrenze beschränktes Angebot der Treibhausgasemissionszertifikate stellt sicher, dass die Zertifikate einen gewissen Wert haben. Auf diese Weise belohnt das System Unternehmen, die in CO2-arme Technologien investieren.


Verfahren:  Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung (EHS)

Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung (EHS Luftfahrt)