EU-Wasserrichtlinie führt nicht zur Privatisierung der Wasserversorgung

Die EU-Konzessionsrichtlinie, auch als EU-Wasserrichtlinie bekannt, hat für viel Aufruhr gesorgt: Soll Europas Wasserversorgung privatisiert werden? Nein, erklärt der zuständige EU-Abgeordnete Philippe Juvin (EVP) aus Frankreich. Die Richtlinie lege verbindliche Regeln fest, falls eine Kommune die Wasserversorgung privatisieren will. Die Neuregelung führt aber nicht zwangsläufig zur Privatisierung, noch schreibt sie EU-Staaten vor, wie öffentliche Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Philippe Juvin
Der EU-Abgeordnete Philippe Juvin (EVP) über die Privatisierung der Wasserversorgung

Viele Städte und Gemeinden haben in den vergangen Jahren die Wasserversorgung über Konzessionsverträge an private Firmen übertragen. Bisher gab es keine EU-weit gültigen Regeln, die dabei für Transparenz, Rechtssicherheit und Chancengleichheit sorgten. Das soll sich nun ändern, sagt Philippe Juvin:


Wird die neue Richtlinie zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wie etwa der Wasserversorgung führen?


Die Wasserversorgung und auch andere öffentliche Dienstleistungen werden mit der Richtlinie nicht privatisiert. Das ist sicher und wird im Text des Berichts klargestellt. Die Kommission und der Ministerrat stimmen da überein.


Diejenigen, die von Privatisierung sprechen, machen das aus politischen Gründen. Sie sind gegen diese Richtlinie und wollen sie loswerden. Deshalb sagen sie, dass die Richtlinie zur Privatisierung führt, obwohl sie wissen, dass es nicht stimmt.


Aber so läuft es immer in Europa: Wer ein Gesetz ablehnt, behauptet, dass es zu kompliziert oder zu bürokratisch sei oder zur Privatisierung führe. Es ist immer eine der drei Optionen, diesmal ist es die Privatisierung.


Gibt es einen Widerspruch zwischen der Bürgerinitiative "Wasser als Menschenrecht" und der vorgeschlagenen EU-Konzessionsrichtlinie?


Ich würde die Bürgerinitiative unterschreiben, wenn es nicht die Forderung gäbe, dass Wasser nicht unter die Regeln des EU-Binnenmarkts fallen soll. Heißt das, es soll keinen Wettbewerb und keine Transparenz geben?


Ich stimme überein, dass die Kontrolle öffentlicher Güter, und damit auch der Wasserversorgung, bei öffentlichen Hand liegen sollte, aber das verhindert keine befristeten Vereinbarungen.


Konzessionen ermöglichen den Behörden genau das: die Wasserversorgung für eine bestimmte Laufzeit und zu bestimmten Konditionen zu vergeben. Am Ende des Vertrags können sie den Dienst dann selbst wieder übernehmen.


Das Wasserreserven ausschließlich in den Händen der Öffentlichkeit bleiben sollten, muss diskutiert werden. Wichtig ist nicht, ob öffentliche Behörden den Dienst selbst verwalten, sondern wer die tatsächliche Kontrolle darüber hat.


Diese Richtlinie zwingt öffentliche Behörden nicht zu einer bestimmten Art und Weise wie öffentliche Güter verwaltet werden sollten. Aber wenn sie sich für die Vergabe einer Lizenz an private Unternehmen entscheiden, soll dies nur für eine begrenzte Dauer geschehen. Diese Änderung hat das Europaparlament in den ursprünglichen Vorschlag für eine EU-Konzessionsrichtlinie eingebracht und der Ministerrat stimmt dem zu.

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