Parlament stimmt für Verbot von Cadmium in Batterien für Elektrowerkzeuge 

Pressemitteilung 
 
 

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Am Donnerstag haben die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet, das die Verwendung von giftigem Cadmium in Gerätebatterien und -akkus verbietet, mit denen schnurlose Elektrowerkzeuge wie zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubenzieher oder Sägen betrieben werden. Das Parlament hatte sich über die neuen Regeln, die ab dem 31. Dezember 2016 gelten werden, bereits mit dem Rat geeinigt.

Die Abgeordneten haben auch ein Verbot von Quecksilber in Knopfzellen ab Herbst 2015 durchgesetzt.


"Ich bin mir sicher, dass die angenommenen Maßnahmen die aktuelle Gesetzgebung verbessern, indem Lücken in der Richtlinie geschlossen werden. Das Ziel dieser Vorschriften ist, einen kostengünstigen Übergang auf jeder Ebene der Wertschöpfungskette zu erreichen und dabei Umwelt und Gesundheit besser zu schützen", sagte der Berichterstatter Vladko Todorov Panayotov (ALDE, BG). "Ich bin überzeugt, dass diese Einigung ein deutliches Zeichen setzt hinsichtlich der Verwendung von Cadmium und Quecksilber (...). Diese Veränderung wird einen Innovationsschub in Europa bei Batterien, anderen Materialien und beim Recycling nach sich ziehen", fügte er hinzu.


Die neuen Vorschriften wurden mit 578 Stimmen verabschiedet, bei 17 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.


Das Parlament hat das Quecksilberverbot für Knopfzellen (die in Uhren, Spielzeugen oder Fernbedienungen verwendet werden) in die neuen Vorschriften eingefügt, um das Risiko der Umweltverschmutzung durch die giftige Substanz zu senken. Die kleinen Knopfzellen werden bei der Sondermülltrennung leicht übersehen.

Die neuen Vorschriften erlauben den Verkauf bestehender Batterien und Akkus, bis die Lagerbestände erschöpft sind. Die Hersteller werden verpflichtet, Geräte zu entwerfen, bei denen die Batterien und Akkus leicht zu entfernen sind.


Wenn das Verbot in Kraft tritt, können Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkus (NiCd) nur noch in Notsystemen und -leuchten verwendet werden, zum Beispiel in Alarmsystemen, und in medizinischer Ausrüstung. In anderen Geräten müssen sie dann hauptsächlich durch Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ion) erstetzt werden.


Cadmium ist krebserregend und giftig für Gewässer. Die Verwendung ist bereits verboten bei Schmuck, Loten und Kunststoffen, unter der "REACH"-Chemikalienverordnung.


Hintergrundinformationen


Die aktuelle "Batterierichtlinie" verbietet die Vermarktung von tragbaren Batterien und Akkus, einschließlich als Teile von Geräten oder anderen Produkten, wenn sie mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, bis auf einige Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien.


Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie wird die aktuell noch geltende Ausnahme für Elektrowerkzeuge ab dem 31. Januar 2016 beenden.


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung